- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 1. Die Apostolische Sukzession bis zur Einsetzung des ersten protestantischen Erzbischofs

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DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN

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Tatsache eines Unrechts nicht gerne abfinden mag. In diesem Sinne
kommen Vorbehalte auch später bei der protestantischen
Geistlichkeit vor. Am bekanntesten ist die schriftliche Reservation des
Klerus beim Bluturteil von Linköping im Jahre 1600.89 Auch dieses
Beispiel zeigt den eigentlichen Grund für die häufigen Proteste:
Die Protestierenden hielten sich bei den rasch wechselnden
politischen Situationen und bei der Gewaltsamkeit der jeweils zur
Herrschaft gelangten Männer nicht im Gewissen verpflichtet, immer und
überall mit ihrem Leben für ihre abweichende Ansicht einzustehen.90

Eine besondere Rolle spielen die »Proteste» in der Bischofsfrage.
Als 1525—26 bei den gewählten, aber von Rom immer noch nicht
bestätigten Bischöfen der Gedanke an eine Bischofsweihe ohne
päpstliche Konfirmation auftauchte, dachte man an die Abfassung
eines Protestes, mit dem man sich später vor Rom rechtfertigen zu
können hoffte. Hans Brask hatte damals vor diesem Schritt gewarnt.
Er wusste wohl zu unterscheiden zwischen eigenen Handlungen,
die nicht durch einen Protest gerechtfertigt werden können, und
dem Zulassen der gewalttätigen Handlungen anderer, gegen die
etwas anderes als ein Protest unmöglich ist. Brask mahnt deshalb
am 30. April 1526 den für Abo gewählten Erik Svensson, keine
protestatio könne eine schismatische Weihe vor dem Gewissen
rechtfertigen und die Ausübung des bischöflichen Amtes erlauben.91

Aber schon 1528 hatte Petrus Magni diesen Standpunkt
verlassen und, wahrscheinlich nach Abfassung eines Protestes, drei
Bischöfe geweiht. Jetzt im Jahre 1531 wurde die Frage der
Konsekration ohne päpstliche Bestätigung wieder akut. Der neue geheime
Protest, der bei dieser Gelegenheit aufgesetzt wurde, passt ganz in
den Rahmen der bisherigen Diskussion, wo es immer nur um die

89 Ein ähnlicher Sachverhalt liegt vor in der Erklärung der
Unerlaubtheit der Ehe zwischen Gustav Vasa und der Nichte seiner verstorbenen
Gemahlin durch Laurentius Petri: Der Erzbischof liess sich dadurch nicht
abhalten, die neue Königin zu krönen.

80 Man kann verstehen, dass Brasks Verhalten 1517 von J. Martin tun
subterfuge pius ingénieux que loyal» genannt wird (a. a. O., S. 59). Vielleicht
ist aber N. Molins Urteil über den gleichen Fall doch gerechter: ». . . ett
handlingssätt berättigat för den som, sedan han förehållit sin omgivning det
rättsvidriga i deras förfarande, dock icke vill våga livet för en överordnats
hals-starrighet». N. Molin, Hans Brask, Credo 19 (1938) 172.

»1 HSH 18, 334.

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