Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 2. Die Hierarchie zur Zeit des Eindringens des lutherischen Amtsbegriffes
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN
47
Der bedeutendste Vertreter dieser Richtung ist Laurentius Petri.
Seine Bedeutung für die endgültige Gestaltung der schwedischen
Kirche kann nicht leicht überschätzt werden. In seiner Person
rettete er das Bischofsamt gegen alle Vernichtungsversuche Gustav
Vasas in eine neue Zeit hinüber und legte den Grund für die
verhältnismässig beträchtliche Selbständigkeit der schwedischen Kirche
gegenüber der Staatsgewalt, wodurch sie sich von dem
Landes-kirchentum deutscher Prägung unterschied. Die Bedeutung seiner
Kirchenordnung von 1571 ist am besten durch die Feststellung
gekennzeichnet, dass ihre Wirkungen noch heute spürbar sind.
In Laurentius Petris »Förklaring på Västerås recess och på
ordi-nantian» von 1533 tritt die amtliche Stellung des Bischofs viel mehr
in den Vordergrund als in den Schriften seines Bruders Olavus. Das
Bischofsamt ist eben so notwendig wie das Königsamt. Beide sind
in der Schrift grundgelegt. Die staatliche Autorität hat das Recht,
die Finanzen der Kirche zu verwalten; aber auf dem eigentlich
geistlichen Gebiet ordnet die kirchliche Autorität selbständig ihre
Angelegenheiten. Staat und Kirche sollen vertrauensvoll
zusammenarbeiten, aber dabei genau beachten, dass sie innerhalb der Grenzen
des eigenen Amtsbereichs bleiben.
Bei Laurentius Petri können wir deutlich eine Verschiebung des
reformatorischen Ideals nach der hierarchischen Seite hin
wahrnehmen. Aber die Betonung einer selbständigen geistlichen
Autorität, die in der hergebrachten Form des bischöflichen Amtes gipfelt,
darf nicht zu der Annahme verleiten, der Erzbischof habe eine
Weiterführung des mittelalterlichen Bischofsamtes im Auge gehabt.
Scheinbar handelt es sich bei ihm nur um eine Reform in dem Sinne,
dass die weltliche Betätigung der Bischöfe, ihre politische und
finanzielle Machtstellung beseitigt wird und sie wieder auf die
geistlichen Aufgaben ihres Amtes hingewiesen werden. In Wirklichkeit
teilt Laurentius Petri die revolutionäre Lehre der Reformatoren über
das geistliche Amt und leugnet mit ihnen das besondere Priestertum.
Seine Auffassung ist niedergelegt in dem wenig beachteten, erst
1587 gedruckten »Dialogus om then förwandling som medh Messone
skedde / tå Ewangelium j wår tijdh först vthi liwset vpkom».32
32 »Dialogus über die Änderung, die mit der Messe geschah, als das
Evangelium in unserer Zeit zum ersten Mal ans Licht kam.»
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>