- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 3. Die Krise des Bischofssystemes in der zweiten Hälfte der Regierung Gustaf Vasas

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IOO

THEODOR VAN HAAG S. J.

gungen jener Männer aufgenommen hatte, deren Stehenbleiben auf
halbem Wege, wie es ihm vorkam, nun zu ihrer Verurteilung
geführt hatte. Am 8. Dezember 1539 erhielt Norman die Vollmacht,
Ordinator und Superattendent über Bischöfe und Klerus im Reich
zu sein.1 Die gesamte Leitung der kirchlichen Angelegenheiten und
die einheitliche Durchführung der Reformation war damit in seine
Hand gelegt. Persönlich ausserhalb der Kirche stehend, war er
königlicher Kirchenminister mit unumschränkter Vollmacht. Die
Ein- und Absetzung des gesamten Klerus hegt in seiner Hand.5

War schon damit die Stellung der Bischöfe erschüttert, so hatte
die weitere Ausformung der neuen Ordnung die allmähliche
Abschaffung der Bischofsverfassung zum Ziel. In jedem Bistum sollte
ein Laie als »Konservator» ernannt werden, dem die Oberaufsicht
über den Sprengel zustand. Für die geistlichen Funktionen sollten
zwei »Senioren» als Vertreter des Superattendenten bestellt werden."
Ihnen wurden alle die Aufgaben zugewiesen, die bisher den
Bischöfen oblagen. Von diesen ist mit keinem Wort mehr die Rede. Die
Neuordnung machte ihr Amt überflüssig. Wäre die Norman’sche
Reform allgemein durchgedrungen, so hätte es in absehbarer Zeit
keine Bischöfe mehr gegeben. Aber sie wurde nur in einem Teil
des Reiches, in den Bistümern des Götalandes, und auch hier nur
für kurze Zeit durchgeführt.

In der Seniorinstruktion für Västergötland werden Vorschriften
für die Priesteramtskandidaten erlassen. Sie müssen zunächst von
einer Gemeinde angefordert oder berufen werden. Dann werden
sie von den Senioren auf ihre Tauglichkeit hin geprüft. Am
folgenden Sonntag legen ihnen die Senioren beim Gottesdienst die Hände
auf nach einem Ritual, das ihnen noch schriftlich von Norman zu-

4 GR 12, 265-68.

5 Über Norman und seine Kirchenreform unterrichtet jetzt zuverlässig
Svalenius, Georg Norman, Lund 1937. — In den meisten neugläubigen
Ländern in Deutschland wurden mehrere Superintendenten aufgestellt. Nur eine
schlesische Kirchenordnung von 1534 hat einen einzigen Superintendenten
mit mehreren »Senioren», welch letztere Visitationen vornehmen und nach
Prüfung der Kandidaten Priester ordinieren sollen.

6 »Normans uppgift som superintendent var att utfärda kungliga
fullmakter, kollationsbrev, men ej att förrätta vare sig examination eller ordination.
Detta tillkom seniorerna.» Sv. Kjöllerström in der Besprechung des
Werkes-von Svalenius. STKv 14 (1938) 202.

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