- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 3. Die Krise des Bischofssystemes in der zweiten Hälfte der Regierung Gustaf Vasas

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DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN

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Angriffe von der Kanzel, die selbst vor der Person des Königs nicht
Halt machten und seine Unsitte zu fluchen geisselten, riefen
Ge-genmassnahmen hervor. In dem scharfen Mahnbrief vom 24. April
1539 an den Erzbischof klagt Gustav über das neuerliche Streben
des Klerus nach Macht und Herrschaft. Er solle sich an das
religiöse Amt der Predigt des Evangeliums halten. Der König geht
so weit, dass er in die nach schwedischer reformatorischer
Auffassung eigentlichste Aufgabe des Bischofs eingreift, indem er
Laurentius Petri verbietet, in Zukunft Veränderungen im Klerus
vorzunehmen ohne die Erlaubnis eines vom König zu diesem Zweck
abzuordnenden Vertreters.1 Mit dieser Massnahme war die neue
Linie des absoluten königlichen Kirchenregiments angebahnt.
Kirchliche Selbständigkeit neben der staatlichen Autorität darf
es nicht geben, denn Schweden ist nach Gustavs Meinung seit alters
ein Königreich und nicht ein Bischofs- oder Priesterreich.2

Das Todesurteil gegen die Reformatoren Laurentius Andreae
und Olavus Petri vom 2. Januar 1540 liegt in der gleichen Linie
der Absage an jeden Versuch kirchlicher Selbstregierung. Das
Urteil war nur formell so scharf: Die Begnadigung folgte sofort gegen
eine gehörige Lösesumme. Der Gerichtsspruch berief sich
vorsichtig genug auf eine angebliche Verbindung der Angeklagten mit der
Aufstandsbewegung in Stockholm. Aber die Klageschrift geht viel
weiter und verrät den wirklichen Hintergrund des Prozesses.
Laurentius Andreae wird vorgeworfen, dass er zuerst dem König die
Verminderung der bischöflichen Macht geraten habe, aber dann
wie ein Krebs im Wasser rücklings gegangen sei und versucht habe,
den Bischöfen wieder eine bedeutende Macht und Gewalt zu
verschaffen.3 Dem König war es vor allem um die symbolische
Verurteilung dieses Systems einer relativen kirchlichen Selbständigkeit
zu tun.

Das Streben nach Steigerung der königlichen Macht hess Gustav
mit Eifer auf die neuen Anregungen eingehen, die von Georg
Norman ausgingen und eine landeskirchliche Ordnung nach Art
deutscher Vorbilder bezweckten. Der König handelte jetzt ähnlich wie
zu Beginn der Reformation, wo er die politisch wertvollen Anre-

1 GR 12, 188.

2 Öppna brev till allmogen i Öster- och Västergötland. Stockholm, 30.

Dezember 1542. GR 14,402. 3 Holmquist III, 1, S. 275.

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