- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 5. Laurentius Petri auf dem Höhepunkt seiner Wirksamkeit

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DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN

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zilien bewiesen. Laurentius Petri gibt diese Forderung zu. Aber
die Übereinstimmung ist nur scheinbar. Denn die rechtmässige
Ordination kommt nach Laurentius Petri nicht bloss den
Tonsurier-ten und Gesalbten zu, und diesen nicht wegen ihrer Tonsur und
Salbung, sondern allen Christgläubigen. Alle, die der dreieinige
Gott durch die Taufe zu Kindern Gottes, Brüdern Christi und Erben
seiner Güter macht, alle diese macht er zugleich durch die
unvergängliche Salbung mit dem Heiligen Geist zu rechtmässig und
geistigerweise Ordinierten. Welche Weihe könnte rechtmässiger sein!53
Gottes Autorität übertrifft die aller Erzbischöfe und Päpste.

Als zweite Bedingung für die priesterliche Konsekrationsgewalt
hatte Herbst eine wahre apostolische Sukzession gefordert. Diese
sei nur bei den Katholiken vorhanden. In seiner Antwort bemerkt
der Erzbischof, man müsse bei der Sukzession ebenso wie oben
unterscheiden zwischen dem allen Christen gemeinsamen Priestertum
und der öffentlichen Ausübung des geistlichen Dienstes durch
bestellte Diener der Kirche. Das wahre Priestertum des Neuen Bundes
ist geistiger Art. Es wird deswegen nicht auf fleischliche Weise
fortgesetzt, wie sich das levitische Priestertum auf die Nachkommen
des Stammes vererbte, sondern nur durch die Salbung des Heiligen
Geistes in der Taufe.54 Eine andere Art der Weiterführung des
Priestertums kennt der Neue Bund nicht. Aber auch für die Inhaber
des amtlichen Priesterstandes ist die Ordination durch einen Bischof,
der seine Gewalt in ununterbrochener Sukzession von den Aposteln
herleitet, unnötig. Der Diener der Kirche empfängt sein Recht zum
Kirchendienst nämlich nicht dadurch, dass ihm der oder jener die
Hände auflegt, sondern dadurch, dass er unmittelbar von Gott oder
mittelbar von der Kirche ausgewählt wird und sein Amt recht
verwaltet. Da nämlich die Berufung zum geistlichen Stand nächst
Gott der Kirche zukommt, ist alles das rechtmässiger und gültiger
Brauch, was sie für den von ihr gewählten Diener tut. Ob er dann
von einem Priester oder Bischof geweiht wird, spielt keine Rolle.55
Nicht die Kirche (Gemeinde) ist verpflichtet, gegen ihren Willen
den zuzulassen, den der Bischof weiht, sondern der Bischof ist
verpflichtet, den zu weihen, den die Kirche (Gemeinde) ausgewählt hat.56
Wenn die Kirche die Auswahl der neuen Diener auch gewöhnlich

53 a. a. O., fol 53v—54v. 54 a. a. O., fol 59.

55 a. a. O., fol 60. 56 a. a. O., fol 60.

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