- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 8. Die Unionsverhandlungen mit Rom und die Frage der schwedischen Weihen

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theodor van haag s. j .

keit des schwedischen Priestertums mit keinem Wort berührt, lässt
Montalcini seine negative Einstellung in diesem Punkt an einigen
Stellen durchblicken. Nach seiner Ansicht muss Schweden bei einer
Union wahre, katholische Priester und Bischöfe aufnehmen; letzteren
liegt es ob, neue Priester zu weihen.28 Montalcini setzt hier deutlich
voraus, dass es in Schweden keine Bischöfe mit Ordinationsgewalt
gibt. Die schwedische Messe ist ihm ein »abominabile, falsum
sacri-ficium»29, also eine Messe ohne Konsekration.

Die magere Ausbeute, die diese Gutachten für unsere Frage
liefern, wird in gewisser Weise ersetzt durch eine hochinteressante
Schrift Possevinos aus dem gleichen Jahre 1578, die bisher im
Wortlaut nicht bekannt war. Der päpstliche Legat hatte bei seinem
ersten Aufenthalt in Schweden einen Einblick getan in die
schwierige Lage der wenigen Katholiken des Landes. Diese sahen sich
bei der Ausübung ihres Glaubens, beim Empfang der Sakramente
und beim Gottesdienst jeden Augenblick vor neue Fragen gestellt.
In ständiger Berührung mit der schwedisch-lutherischen Kirche
und ihrem Klerus, was bei dem damaligen engen Ineinander der
staatlich-bürgerlichen und der kirchlichen Belange
selbstverständlich war, galt es zu entscheiden, wie weit man sich den bestehenden
Verhältnissen anpassen konnte, ohne gegen die Forderungen des
Gewissens zu Verstössen. Dabei musste zu den Amts Verrichtungen
der Geistlichkeit und zu dieser selbst Stellung genommen werden.
Possevino stellte eine Reihe derartiger Fragen und Probleme in
neun Paragraphen zusammen unter dem Titel: »Propositiones aliae,
quas Posseuinus rerum Sueticarum statu obseruato digessit ac
Pontifici obtulit expendendas.»30 Die Fragenkomplexe betreffen
Taufe, Firmung, Beichte, Eucharistie, Kirchen und Friedhöfe, Ehe,
Bischöfe und Priester, Teilnahme an häretischen Begräbnissen usw.,
Bücherverbot. Theiner, der zum ersten Mal auf die Propositiones
aliae aufmerksam gemacht hat, hielt es für überflüssig, den Text
in sein Urkundenbuch aufzunehmen.31 Er und nach ihm Pastor32 be-

28 Responsiones ad easdem petitiones a Caesare Montalcino Franciscano

Theologo. Theiner U.B., S. 131. 29 a. a. O., S. 134.

30 Arch. S. J. Opp NN 336, fol 162-74. Im folgenden zitiert: Propositiones
aliae.

31 Theiner I, 517-1S. Theiner scheint eine andere Handschrift benutzt

zu haben, da er nur acht Paragraphen nennt. 32 Pastor IX, 695.

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