- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 8. Die Unionsverhandlungen mit Rom und die Frage der schwedischen Weihen

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die apostolische sukzession in schweden

ii/

als Grund gegen die Gültigkeit der Priesterweihe angeführt? Die
Begründung, die rechte Weiheform werde nicht eingehalten, scheint
doch eher vorauszusetzen, dass die Bischöfe an und für sich die
notwendige Ordinationsgewalt haben. Daraus würde weiter folgen, dass
die protestantischen »Episcopi secundarii» zu den »Hi quidem»
gehören, die nach Ansicht der Kommission konsekrieren können. Es
bliebe dann der Widerspruch zur ersten Antwort: »Non sunt
Episcopi.» Vielleicht liesse sich diese Stelle auf die Jurisdiktionsgewalt
der Bischöfe einschränken, etwa so: Sie sind nicht Bischöfe im
Vollsinn des Wortes, wie sie auch keine Jurisdiktion haben. Diese
Übersetzung hat aber zweifellos etwas Gezwungenes an sich; sie soll ja
auch nur dazu dienen, einen eklatanten Widerspruch wegzudeuten.
Demgegenüber hat die oben gegebene Erklärung den Vorzug, die
wesentlichen Angaben des Textes widerspruchslos zu erklären. Der
Gegengrund aus der Stelle: »Cum forma substantialis non sit
obser-vata non tenet» ist schliesslich nur ein argumentum ex silentio, das
bei der äusserst knappen Form der Antworten vielleicht
vernachlässigt werden kann.

Man kann nicht sagen, dass die bisher gegebene Deutung
restlos befriedigt. Auch bei ihr bleiben Schwierigkeiten und
Unklarheiten übrig. Im Abschnitt »Pro affirmativa» wird z. B. behauptet,
die katholischen Bischöfe hätten nach ihrer Trennung von Rom
bei den Ordinationen die katholischen Weiheriten ganz, teilweise
oder auch gar nicht beobachtet. Man kann nicht verstehen, dass
die hervorragenden Theologen der Prüfungskommission drei so
verschiedene Fälle nicht berücksichtigen. Wenn keine der alten
Zeremonien angewandt wurden, lag selbstverständlich keine rechte Weihe
vor; wenn alle angewandt wurden, ist nicht einzusehen, warum die
Weihe nicht gültig war. Im zweiten Fall sind die Ordinierten
Bischöfe; im ersten sind sie es nicht. Sowohl für die von uns bisher
gegebene wie für jede andere denkbare Deutung der Stellen »Non
sunt Episcopi» und »Hi quidem consecrant» ergeben sich aus der
Nichtberücksichtigung dieser verschiedenen Fälle unlösbare
Widersprüche .

Man muss annehmen, dass Possevino bei den Beratungen über
diesen Gegenstand nähere Erklärungen abgegeben hat, die im Text
leider keinen Niederschlag gefunden haben. Gehen wir einmal von
dieser Voraussetzung aus, so lässt sich die wichtige Anmerkung »Hi

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