- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 9. Bischofspläne und Bischofsernennungen unter Johann III

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176 theodor van haag s. j .

wendet, hat der Erzbischof nicht wie seine Vorgänger Veranlassung,
auf das katholische Priestertum näher einzugehen. Wo es aber im
Zusammenhang mit der Messe genannt wird, verwirft Björnram es
ebenso eindeutig wie die beiden Laurentius Petri.46 Die in den
Anmerkungen angeführten Stellen, die seinen Gegensatz zur
katholischen Lehre bekunden, lassen sich beliebig vermehren. Der
liturgisch eingestellte Björnram ist reiner Lutheraner.

Am io. September 1583 mussten die in Uppsala versammelten
Bischöfe versprechen, bei der Priesterweihe die Salbung wieder
einzuführen, soweit das ohne Ärgernis geschehen könne.47 Es ist nicht
bekannt, in welchem Umfang diese Bestimmung durchgeführt
wurde. Die Anhängung der Salbungszeremonie dürfte das Wesen
der im übrigen lutherischen Ordination nicht verändert haben.
Über den nichtkatholischen Charakter der Priesterordinationen der
achtziger Jahre besitzen wir ein unverdächtiges Zeugnis aus der
Feder des schärfsten Gegners der Liturgie. Abrahamus Andreae
Angermannus spricht an einer Stelle seiner Historia liturgica vom
katholischen Priestertum, zu dem seiner Ansicht nach im Grunde
auch die Anhänger der Liturgie gehören, weil letztere den römischen
Opfer- und Priesterbegriff vertritt. Dagegen erhebt sich folgender
Einwand: Ein »Liturgist» erhält nicht die Segnung (Weihe) nach
katholischem Ritus; also ist es unrichtig zu behaupten, er könne
das gleiche Messamt ausüben wie ein katholischer Priester.
Abrahamus antwortet auf diesen Einwurf mit einer philosophischen
Unterscheidung. Der Liturgist empfängt die katholische
Weihesegnung zwar nicht actu, aber potentia, d. h. auf Grund seiner
Folgsamkeit gegen die Liturgie wird er des Messopferamtes für würdig
erachtet, bis sich schliesslich die Möglichkeit ergibt, ihm durch
katholische Weihe die nötige Vollmacht mitzuteilen.48 Abrahamus
Andreae bezeugt hier mit anderen Worten, dass die schwedischen
Pfarrer seiner Zeit keine katholische Weihe erhielten.

46 1). . ., cum sacerdotium papisticum et missae sacrificulorum
propiciato-rum sacrificium toto animo detestor, certus per verbum Dei, quod sit
sacer-dotij (verbessert aus: sacrificii?) Christi abnegatio et efficatiae mortis eius
sublatio et meriti eius, quod per fidem nobis applicatur, annihilatio.»
Protestatio et ingenua confessio de Ordinantiae Ecclesiasticae et Lithurgiae
sub-scriptione. LSB T 132.

47 Siehe oben Anm. 40.

48 Hist. Liturgica, fol F5.

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