- Project Runeberg -  Mohammed : Sein Leben und sein Glaube /
154

(1932) [MARC] Author: Tor Andræ
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= CE CMC R
E EE D R R aN A



154 VIT. Mohammeds Persönlichkeit

nahm seine Frau aus dem eigenen Stamme. Zwar kommen auh Spuren
von Exogamie vor, die man vielleicht zu unre<t für das Seichen eineSur-
sprünglichen Matriarchats gehalten hat. Es kam also vor, daß ein Mann
in die Familie der Srau einheiratete und dort als Shüßling (Gast,
djar) blieb, der unter dem Schuße und meistens unter ötonomischer
Abhängigkeit von ihrer Familie stand. Es geshah au, daß er in seinem
eigenen Stamme wohnen blieb und nur ab und zu seine Frau besuchte. Er
konnte in solchem Falle ähnliche Verbindungen au in anderen Stämmen
eingehen. In diesen exogamen Derbindungen war die Srau der bestim-
mende Teil und konnte die Initiative zur Scheidung ergreifen. Wollte sie
den Mann los sein, so wandte sie, wenn sie seinen Besuch erwartete, die
Seltöffnung na einer anderen Seite. Er verstand den Wink und fügte sih
ohne weiteres in das Unvermeidliche. Das übliche war jedoh, daß der
Mann, wenn er niht eine Frau als Kriegsbeute gewann, eine Srau seines
eigenen Stammes heiratete. In einer solhen Ehe war der Mann der
absolut Übergeordnete und konnte ohne weiteres si von seiner Frau
scheiden oder sie wieder nehmen, wenn er es wollte. Sie wurde als szin
Eigentum betratet, nur mit der Begrenzung der Verfügungsrehte, daß-
er sie niht verkaufen konnte. Dagegen konnte er sie ungestraft töten, wenn
sie ihm untreu gewesen war.

Es ist niht zu verwundern, daß die sexuelle Moral von unsrem Stand-
punt bemessen auf niedriger Stufe stand. Polygamie war übli, die
Anzahl der Frauen konnte beliebig groß sein, und die Scheidungen wurden
ohne alle Zeremonien bewerkstelligt. Die Kinder wurden als dem Manne
Und dem Stamm zugehörig betrachtet, bei dem sie geboren waren. Morali-
shes Feingefühl in sexuellen Dingen sheint die antiken Araber ni<t bez
shwert zu haben. Es kam vor, daß man seine Frau einem befonders
tapferen und angesehenen Manne auslieh, um Kinder einer guten Rasse
zu erhalten. Au lo>ere Derbindungen sah man in gewissen Grenzen für
völlig legitim an. So war es mit der fogenannten Mut’ Verbindung oder
Dispositionsehe, einer legalisierten Form der Liederlihkeit, welche der Sor-
derung einer einfacheren und bequemeren Eheform gere<ht wird, die von
einigen Weltverbesserern auc in unserer Seit aufgestellt wird. Sie be-_
deutet, daß ein Mann und eine Srau eine Verbindung auf eine gewisse
Seit, doh wenigstens einen Tag, eingehen, und der Mann eine Gabe erlegt,
die in diesem Falle der Srau selbst zufällt, niht dem Vormund, aber im
übrigen nit irgendwelche Redtswirkungen mit sih bringt. Nach einigen
Autoritäten foll Sura 4, 28 eine Anexkennung der Dispositionsehe, die
während des Eroberungszuges na< Mekka gegeben ist, enthalten. Hat




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