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Andra?, Die person Muhainirieds
sucht habe, ist wohl möglich.1 Wenn er aber mit den kindern
den ritus, den die araber tahnik2 nennen, auszuführen pflegte — er
bestand darin, dass er eine dattel kaute und mit dem saft den
gaumen des kindes bestrich — so übernahm er damit eine
funk-tion, die bei primitiven Völkern gewöhnlich dem häuptling
zukam.3
Es bliebe noch die eschatologischen prärogative, die
Muhammed für sich beansprucht hat, zu erörtern. Seine aussagen
in dieser frage sind indessen sehr zurückhaltend. Die idee von
der fürbitte der gerechten, von dem Judentum entlehnt, wird nicht
direkt auf ihn bezogen; sie gilt überhaupt nur unter
einschränkenden bedingungen, oder nur »mit der erlaubnis Gottes». Ob mit
dem geehrten platze (S. 17: 81) die fürbitte gemeint ist, wie die
meisten aasleger meinen,4 oder sonst ein prärogativ, ist unsicher.
Neuerdings hat Casanova,5 u. a. auf grund der bekannten
erzäh-lung von dem streite zwischen cUmar und 1Abu Behr über
Muhammeds tod,6 die behauptung aufgestellt, dass Muhammed sich
als den unmittelbar vor dem gericht zu erscheinenden prophetischen
Vorläufer des Messias proklamiert habe, dass die möglichkeit,
dass er noch vor dem gericht sterben werde, in seinem religiösen
system ausgeschlossen sein müsse, und dass daher der koranvers
(S. 3: 138), an den ^Abü Bekr bei jener gelegenheit erinnerte, am
ehesten als eine fälschung zu betrachten sei.7 Kein vernünftiger
mensch wird bestreiten, dass Muhammed anfänglich die Überzeugung
gehegt, dass er selbst den gerichtstag erleben werde. Aber eben so
unzweideutig kann man aus der entwicklung seiner
eschatologischen ideen herauslesen, wie dieser gedanke immer mehr bei ihm
zurücktritt. Man braucht nicht viele worte darüber zu verlieren, dass
ein mann in Muhammeds nächster umgebung nicht hat behaupten
können, Muhammed sei nicht tot, sondern »zu seinem Herrn gegangen
1 Vgl. Wellliausen, Reste arabischen heidentums 140; Wäqidl 116,
155, 230, 271 u. s. w.
2 Buhäri, Kitcib al-caqiqa, bäb 1.
3 Eher dem heidnischen-stammeshaupte als dem hähin, wie
Robertson-Smith, Kinship and mariage in early Arabia, 154 meinte, ist
Muhammed somit hierin nachgefolgt. Der ritus wird noch heute in Alger
von den sherifen ausgeführt: Doutte, Magie et religion dans l’Afrique du
nord, Alger 1908, 441. Über eine ähnliche sitte bei den herero in
Deutsch-Südwestafrika vgl. ERE. II, 641.
4 Tabarz, Tafsir XV, 95 ff.
u Mohammed et la fin du monde, Paris 1911.
6 BH. II, 348. 7 Casanova 18.
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