Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Die unfehlbarkeit ('isma) des propheten
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Andra?, Die person Muhainirieds
eine verächtliche sünde ist — in die hölle führe.1 In vielen punkten
finden wir aber bei ihnen ein erfolgreiches bestreben die sittliche
auffassung zu verschärfen und zu vertiefen. Die lehre, dass in
der handlung nur der wille dem menschen selbst gehöre,2 mag
wohl zunächst abgesehen sein auf die errettung des freien willens
aus dem zwang der kausalität (hier: kausierung durch den
göttlichen willen), dem das äussere der handlung unverkennbar
unterliegt — es ist ja ein ausweg, den der indeterminismus immer
wieder versucht — ist aber jedenfalls auch ein bedeutungsvoller
schritt zur auffassung der Sittlichkeit als gesinnung. In
derselben richtung wirkt auch der satz, dass der gehorsam
Übereinstimmung mit dem willen Gottes, nicht nur mit seinem befehl
sei,3 obgleich er zuerst nur eine konsequenz des ethisch bestimmten
gottesbegriffes ist. Gottes wesen ist gerechtigkeit, guter wille.
Moralismus und intellektualismus gehören wie im
allgemeinen so auch in der muctazilitischen ethik zusammen. Der
muctazila ist die ethische notwendigkeit immer auch eine logische.
Charakteristisch ist die behauptung des 6rctfar b. al-Mubassir,
dass die Vernunft das verweilen der Sünder in der hölle fordere.4
Ebenso fordert die Vernunft, dass Gott die busse des wahrhaft
reuigen annehme.5 Andererseits ist die orthodoxie so ganz in dem
vorstellungskreise der heteronomie befangen, dass sie überhaupt
das zusammenbestehen von f’reiheit und notwendigkeit nicht zu
denken vermag.» Jedes »muss» bedeutet daher für sie in bezug
auf Gott einen von aussen kommenden zwang, der seine
schrankenlose macht und freiheit gefährdet.
Ist es nun ein postulat der Sittlichkeit und der Vernunft,
dass Gott gerecht und der wille des menschen frei sei, so fordert
die vernunftgemässheit der ethischen grundsätze, dass der mensch
wenigstens einigermassen das sittliche gebot tatsächlich erfüllen
könne. Die muctaziliten würden sicherlich auch den satz Kants
unterschrieben haben, dass »die völlige angemessenheit der
ge-sinnungen zum moralischen gesetz» möglich sein muss. In der
weiteren folgerung, dass dies eine Vollkommenheit sei, »deren kein
1 Kit ab al-Farq 153. 2 So 6räliiz ib. 160.
3 Mafätih III, 357. Die Wanten erwidern: Gott weiss, dass der
sünder nicht das gute tun werde, dass es ungereimt sei, seine person in
Verbindung mit guten werken zu setzen. Was ungereimt ist, kann Gott
nicht wollen. Dies befreit indessen nicht den sünder von der
verpflichti-gung zum gehorsam.
4 Kitäb al-Farq 154. 5 Mafätih III, 734.
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