Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Die person des propheten und die Sunna - A. Koran und sunna
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Die person des propheten und die sunna
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solchen fragen, in denen ich keine Offenbarung erhalten habe.
Auch wo man den ra’j als ein neben dem Koran und der
tradi-tion berechtigtes prinzip des religiösen rechts keineswegs dulden
wollte, hat man ihn für den propheten in anspruch genommen.
cT] mar hat gesagt: »Keiner von euch sage: Ich urteile nach dem,
was mich Allah sehen lässt (vgl. S. 4: 106); denn dies hat er nur
seinem propheten gegeben. Der ra’j bei unser einem ist aber nur
Vermutung und nicht wissen.»1 Also wären auch die subjektiven
entscheidungen des propheten auf untrügliches wissen gegründet.
Den ra’j des propheten scheint man indessen meistens für solche
fälle in anspruch zu nehmen, wo seine entscheidung nicht ganz
das richtige getroffen hat, z. b. in der behandlung der
gefangenen von Bedr, »der daheimsitzenden» (S. 9: 43) u. s. w.
Die entgegengesetzte ansieht, dass urteilen nach dem ra’j
beim propheten nicht zu denken sei, berief sich auf S. 4: 106:
’Wahrlich, wir haben zu dir hinabgesandt das buch mit der
Wahrheit, damit du unter ihnen entscheidest nach dem, was Allah
dir gezeigt (’arälca) hat.’ Tabarz versteht diese stelle ganz
anders als der oben angeführte spruch cUmar’s. »Was Allah dir
gezeigt hat, das ist das buch, das wir zu dir hinabgesandt haben.»
Diese erklärung wird gestützt durch die erzählung eines
begeb-nisses, das die Offenbarung dieses verses veranlasst haben soll.
Ein mann, der gestohlen hatte und einen juden für dieses
Verbrechens verdächtig zu machen wusste, hätte beinahe durch seinen
betrug den propheten vermocht, den juden zu bestrafen, da eben
die Offenbarung dieses verses die sache aufklärte.2 Das soll
lehren, wie gefährlich es ist, selbst für einen propheten, nach
eigener Vermutung zu urteilen.
Der bekannte muctazilite al-Gubba’l sucht ebenfalls die
Unmöglichkeit des 5igtihäd beim propheten zu beweisen. Igtihäd
sei ja nur die befolgung einer Vermutung {sann). Der prophet
aber hatte die möglichkeit eine entscheidung aus voller gewissheit
zu geben. Wie könne es ihm da zulässig sein einer Vermutung
zu folgen! Hätte es ihm frei gestanden aus igtihäd zu urteilen,
warum hat er denn so oft erst die Offenbarung abwarten müssen?
Widerspruch gegen den gesandten ist unglauben. Einer Vermutung
zu widersprechen kann aber unmöglich unglauben sein. Übrigens,
wäre igtihäd dem propheten möglich, so wäre sie es auch für
Gabriel. In diesem falle wüssten wir also nicht, ob die geböte, die
1 Mafäfzli III, 455.
Tabarz, Tafsir V, 157 ff.
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