- Project Runeberg -  Samlaren / Ny följd. Årgång 15. 1934 /
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(1880-1935)
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Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Nya bidrag till Lucidors biografi. Av Gunnar Bolin - Bilaga 2 - Bilaga 3

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welchem der Herr für sein Theil, alls ein hinterbliebener Erbe vnd
Anverwandter, gleicher Weise mit Rath vnd Thatt beyvohnen kan, vnd
ess können die jehnigen Gelder vnd Mitteil darzue gebrauchet werden,
so der seel. Mann, beij Vffrichtung des Testaments vnd Inventarij,
noch à parte bey sich zuhaben reserviret hat. Sonst wirdt die
Verlassenschafft des Orthes zu Caseborgk, versiegelt vndt wohlvervahret,
beyzusetzen sein, biss hiernechst die Theilung vorgehen, vnd
dessfalls etwas gedisponiret werden kan. Derer Kinder wirdt der Herr
sich vnterdessen anzunehmen haben, vnd wolle Er das eine Tochter
Kind bey sich behalten, biss hinkünfftig anderer Gestalt meine
Erklerung erfolgen können wirdt. So ferne die obangeregten Gelder vnd
Mittell nicht zulangen wollen, oder sonst nicht mehr verhanden
werden: So kan mann von dehnen anderen paraten Geldern der Notturfft
zum Begräbnüss nehmen. Vndt weilen ich vernehme, das der Herr
Graff Johan Oxenstirn allreits in Caseborgk immittiret ist: Alss stelle
ich ihme frey, ob Er die Mobilien vndt Sachen lenger dortten lassen,
oder zu sich nehmen vnd biss zur Theilung vff das beste verwahret
halten will.

Bilaga 3.[1]

                Ahn Haubtmann Edlinger. Datirt Stockholm den 4. 9bris 1653.

        Wohl Edler, vester, freundlich, vielgeliebter Herr Hauptmann.

Mir ist desselbten ferner Relation von Dato den 18 Octobris
zugekommen, vnd hat mir von einem u. dem anderem damahligem
Zustande u. Wesen vmständtliche Nachricht hinterbracht. Wass des seel.
AmiralenLieutenant Struzhielms tödlichen Hintritt vnt Begräbnüss
nun belanget So habe ich dem Hern neulich zugeschrieben, wie das
es dar mit gehalten vnd angestellet werden möchte, worauf mich
itzunder remittiret haben will; mache mir auch die Gedanken, ess werde
vor Überkunfft dieses allschon zu Werke gesetzet sein. Der
Verlassenschafft halber an Baarschafft undt Mobilien hab ich zwart in meinem
vorigem auch gedacht, vndt dem Postmeister von Stettin freygestellet,
ob mann solche Sachen sichere könne dort zu Caseborgk stehen lassen,
oder ob er sie mit sich gen Stettin nehmen, vnt biss zue meiner
künftigen Disposition u. förteren Anstalt wohl verwahrsamb beybehalten
wolte. Weilen dann der Herr die Bourschafft, sambt dem Silber unt
dem kleinen Chattulgen vom Notario versiegelt mit gen Eldena
genommen: So lasse ich mir solches gefällig sein, u. es kan nur bey
dem selbtem versiegelter Weise stehen bleiben, biss zu meiner
weiteren Verordtnung, ess were dann vonnöhten, das mann von dem
baarem Gelde zur Begräbnüss was bedörffte, so kan in Beywesen des


[1] Rydboholmssamlingen, C. G. Wrangels brevväxling, vol. E., Riksarkivet.

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