Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - II. Das schwedische Volk - 3. Volkscharakter und soziale Verhältnisse. Von [G. Sundbärg] J. Asproth - Stände und Klassen. Von P. Fahlbeck
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was Schweden zu dieser Zeit Grosses und Glänzendes besass, dem Adelsstande
an; eine natürliche Erklärung hierfür liegt u. a. in den so überaus häufigen
Neuerhebungen in den Adelsstand. Wer die Sache im grossen betrachtet, muss
auch anerkennen, dass der Adel keines Landes eine so schöne Geschichte hat
wie der schwedische zu jener Zeit — so reich an wirklichen Verdiensten und
verhältnismässig so arm an Übergriffen gegen andere Klassen.
Jedenfalls wurde trotz des letzteren Umstandes die Stellung des Adels im
siebzehnten Jahrhundert für die übrigen Stände in hohem Grade beschwerlich;
dies gilt besonders mit Bezug auf seine dortdauernde Freiheit von den meisten
Steuern, die infolgedessen umso schwerer auf den übrigen Einwohnern des
Reiches lasteten. Am grössten war die Gefahr für den Bauernstand, der
abermals, genau wie dreihundert Jahre vorher, vom gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Untergange bedroht war. Diesmal kam die Bettung
von König und Reichstag (indem der Adel Geistliche, Bürger und Bauern
gegen sich hatte). Nach dreissigjährigen Kämpfen (1650—82) gelang
es endlich Karl XI., den Beschluss über die staatliche Einziehung der
zahlreichen Domänengüter durchzusetzen, die besonders Königin Kristina an den
Adel verschenkt oder verpachtet hatte, und diese Einziehung wurde vom Könige
in solchem Umfange durchgeführt, dass sie in der Geschichte des schwedischen
Grundbesitzes epochemachend ist. Die eingezogenen Güter gingen später
grösstenteils durch Kauf an Bauerngutsbesitzer über, und dadurch war für diese
Klasse eine so starke wirtschaftliche Stellung gewonnen, dass die
Nachwirkungen davon sich noch heute im politischen Leben Schwedens in voller Stärke
geltend machen. — Der Adel, bei dem sich während der Grossmachtszeit
ein starker Unterschied zwischen hohem und niederem Adel herausgebildet hatte,
bestand nach der grossen Gütereinziehung als eine zahlreiche, aber verhältnismässig
arme Klasse fort, die zum grossen Teil ihr Auskommen in der Bekleidung von
Staatsämtern suchen musste.
Karls XI. grosse Einziehung machte jedoch den Klassenkämpfen in Schweden
keineswegs ein Ende. Sie entbrannten aufs neue im achtzehnten Jahrhundert
und galten nun den Vorrechten des Adels, vornehmlich seinem ausschliesslichen
Recht auf höhere Ämter und auf den Besitz steuerfreier Güter. (Die alte
Freiheit von gewissen Steuern war jetzt nämlich an den Grund und Boden als
solchen geknüpft.) Wiederum wurde eine soziale Reform durchgeführt, diesmal
von Gustav III. (1789), der mit der Aufhebung der meisten Vorrechte des Adels in
den erwähnten Beziehungen die Zustimmung der übrigen Stände zur Einführung der
(kurzdauernden) königlichen Alleinherrschaft erkaufte. Was von jenen Vorrechten
noch übrigblieb, darauf verzichtete der Adel freiwillig bei der Staatsumwälzung 1809.
Damit hatten die Stände ihre rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung
verloren, nichtsdestoweniger bestanden sie als politische Organe fort bis zum Jahre
1865, wo an Stelle der uralten Verteilung des Reichstages auf die vier Stände
die jetzige Teilung in zwei Kammern trat, die aus allgemeinen Wahlen
hervorgehen. Zwar bildet der Adel nach wie vor eine eigene Körperschaft, doch nur
zur Verwaltung gemeinsamer Gelder, und die Erhebung in den Adelsstand hat
in Wirklichkeit aufgehört. Seither ist der Adel in der sog. Klasse der Gebildeten
aufgegangen, und man findet Adlige in allen Berufen und allen Stellungen wieder.
1892 wurde endlich auch die obenerwähnte Steuerfreiheit für gewisse Güter,
das letzte Überbleibsel der alten gesellschaftlichen Zustände, aufgehoben.
Hiermit war der jahrhundertelange Streit zwischen den »Ständen» beendet, und eine
neue Zeit bricht an. Der Kampf wird nun nicht mehr zwischen »Ständen»
geführt, sondern zwischen »Klassen».
Durch die Neuordnung der Volksvertretung 1866 gestaltete sich die Lage
in Schweden recht eigentümlich. Die politische Macht gelangte
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