Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - II. Das schwedische Volk - 3. Volkscharakter und soziale Verhältnisse. Von [G. Sundbärg] J. Asproth - Wohnungen. Von [F. Sundbärg] Carl G. Bergsten
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WOHNUNGEN.
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in die Städte, der die zweite Hälfte des vergangenen Jahrhunderts
kennzeichnet.
Letzteres ist wirksam unterstützt worden durch die neuen Kegulierungspläner
die vor einigen Jahrzehnten für die meisten schwedischen Städte angenommen
wurden, und die im allgemeinen nach dem bekannten Schachbrettsystem unter
geringer Rücksichtnahme auf bestehende Verhältnisse aufgestellt sind, sowie
durch die gemeinsame Bauordnung für die Städte des Reichs vom Jahre 1874.
Von den Bestimmungen dieser Bauordnung seien folgende angeführt: Fixierung
der Mindestbreite einer Strasse auf 18 (ausnahmsweise 12) Meter, abgesehen von
obligatorischen breiteren, mit Bäumen bepflanzten Anlagen, der Maximalhöhe der
Häuser auf die Breite der Strasse, vermehrt um l’/s Meter, mit höchstens 5
Stockwerken, der Mindestfläche des Hofraums auf die Hälfte (ausnahmsweise
ein Drittel) des bebauten Raums, der Mindesthöhe der Wohnräume auf 2’7
Meter und ihrer Fussbodenhöhe auf 0’3 Meter über dem Erdboden, usw.
Durch die neue, gesetzlich vorgeschriebene Bauart, sowie vor allem durch
Wasser- und Kanalisationsleitungen, wie sie in den meisten Städten angelegt
sind, und durch sonstige Massnahmen ist die Feuersgefahr bedeutend
herabgesetzt und die hygienischen Verhältnisse zu einem verhältnismässig hohen Grade
der Vollkommenheit gebracht worden.
Für die Wohnungen in den Städten beginnt mit der zweiten Hälfte des 10.
Jahrhunderts eine ganz neue Epoche, genauer bestimmt durch die Bauordnung
und die neuen Regulierungspläne, die sich von der früheren freien Bauweise,
mit oft vorkommenden, in einem Garten frei belegenen Wohnhäusern, durch die
nun dicht zusammengebauten Baublöcke (bis zu 0 Stockwerk Höhe)
unterscheiden, welche Blöcke nur durch den gesetzlich vorgeschriebenen Strassen- und
Hofraum von einander getrennt und Quartier nach Quartier gleichgestaltet sind.
Und während früher jedes Haus für Rechnung einer einzelnen Person oder
Familie gebaut und nur kleinere Teile desselben vermietet wurden, werden die
Häuser nunmehr ausschliesslich zum Vermieten von Wohnungen gebaut, die in
übereinander liegenden Stockwerken von gleichem Aussehen eingerichtet sind.
Eine Neuerung in der Anlage der Wohnung war der durchgehende
Mittelkorridor (ohne direkte Beleuchtung) zwischen den nach der Strasse und den nach
dem Hofe zu gelegenen Räumen, wobei der vordere, der Treppe zunächst
gelegene Teil des Korridors als Entree, der hintere Teil als Anrichteraum benutzt
wurde und zwischen Küche und Esszimmer eine Speisekammer eingerichtet
war. Dieser Wohnungstyp erfuhr nach und nach Verbesserungen; der
Mittelkorridor wird aufgegeben, um direktes Licht in Entree und Anrichteraum zu
erhalten, und die Forderung eines Badezimmers wird allgemeiner. Gleichzeitig
beginnen mehr und mehr Wasserklosetts anstatt der früher gebräuchlichen
Trockenklosetts (sog. schwedischen Klosetts) eingeführt zu werden. Die
Erwärmung der Zimmer mittelst Kachelöfen, die bisher ausschliesslich zur
Verwendung gekommen ist, verschwindet mehr und mehr, und Warmwasserheizung mit
einer Zentralfeuerstelle für sämtliche Wohnungen im Hause wird immer
gewöhnlicher. Im Zusammenhang hiermit werden oft in besseren Häusern die
einzelnen Wohnungen mit warmem Wasser versorgt. Die Anwendung elektrischen
Lichtes ist nunmehr an den meisten Orten allgemein, und Gas beginnt das Holz
als Heizmaterial in den Kochherden zu verdrängen. Kaltwasserleitungen und
Kanalisationsleitungen sind seit lange obligatorisch auch in den einfachsten
Häusern. Von den Unzuträglichkeiten abgesehen, die stets der Mietskaserne
anhaften, lässt sich doch von den neuerbauten Wohnhäusern im allgemeinen sagen,
dass sie verhältnismässig hohen Ansprüchen an Gesundheit und sehr hohen
Ansprüchen an Bequemlichkeit und Ausstattung genügen.
Eine Arbeiterfamilie in den schwedischen Städten muss sich in der Regel mit.
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