- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - II. Das schwedische Volk - 4. Die schwedischen Lappen. Von F. Svenonius

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DIE SCHWEDISCHEN LAPPEN.

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von 1889 auch die schwedisch-finnische Grenze gesperrt wurde. Einen neuen
Schlag für Schwedens Lappen hatte schliesslich die Auflösung der Union im Jahre
1905 im Gefolge. Zwar wurde durch eine der Konventionen von Karlstad (26.
Oktober 1905) bestimmt, dass das obenerwähnte Kodizill zum Grenzvertrag von
1751 in Geltung bleiben solle und von keinem der beiden Reiche einseitig
aufgehoben werden dürfe, dass ferner die Verordnung von 1883 bis 1918 gelten solle;
dabei wurde aber die verhängnisvolle Einschränkung gemacht, dass die
schwedischen Lappen mit ihren Renntieren nicht vor dem 15. Juni nach Norwegen
übersiedeln dürften, es sei denn, dass aussergewöhnliche Witterungsverhältnisse
eine solche Übersiedlung notwendig machten. Vorher hatte die Übersiedlung
bereits am 1. Mai stattfinden dürfen. Bald wurde es klar, dass jene
erhebliche Beschränkung der Übersiedlungszeit den völligen Untergang des grössten
Teils der Torne-Lappen zur Folge haben würde. Neue Unterhandlungen mit
Norwegen wurden eingeleitet, und nach erneuten, umfassenden Untersuchungen
besehloss die schwedische Regierung 1909, gemäss der Bestimmung der
Karlstader Konvention die wichtige Frage zum schiedsgerichtlichen Austrag zu bringen.
Auf Veranlassung des Schiedsgerichts wurde durch besondere internationale
Kommissionen eine weitere Menge umfassender Ermittelungen zuwege gebracht.
Schliesslich ist man durch Konvention vom 8. April 1913, unter wenigstens
vorläufiger Aufgabe des Schiedsgerichtsverfahrens, wieder zu direkten
Unterhandlungen zwischen den beiden Reichen übergegangen. Während der Dauer
■der Verhandlungen sowie anderthalb Jahre nach einem etwaigen Abbruch
derselben durch eine der beiden Parteien dürfen die Torne-Lappen hinsichtlich
der Zeit für die Übersiedlung nach Norwegen dem Gesetz von 1883 folgen.
Nach jener Konvention sollen drei Delegierte für jedes der beiden Reiche nach
gegenseitigen Beratungen — und etwaigen weiteren örtlichen Untersuchungen —
ihren Regierungen Vorschläge unterbreiten zu künftigen Bestimmungen »auf
längere Zeit hinaus».

Für die Zivilisationsarbeit bei den Lappen haben die schwedischen Behörden
viel getan. Die Könige aus dem Hause Vasa, voran Karl IX., griffen kräftig
ein durch Einteilung in Kirchspiele und Bau von Kirchen und Schulen. Die
Entwicklung ist unaufhörlich fortgeschritten, besonders durch das im Jahre 1739
errichtete Kultusamt für Lappmarken. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hat
der Staat gemeinsam mit der Schwedischen Missionsgesellschaft und anderen
religiösen Vereinigungen eine sehr grosse Zahl fester Schulen und Wanderschulen
für die lappländischen Kinder errichtet. Viele Bücher sind in lappländischer
Sprache gedruckt, so das Neue Testament 1755 und 1903 und die ganze Bibel
1811.

Von religiösen Bewegungen in Lappland war keine in ihren Wirkungen und
ihrer Dauer so durchgreifend wie der aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts
stammende, nach seinem Stifter Lars Levi Læstadius benannte Læstadianismus.

Die Staatssteuer der Lappen wurde bis zum Jahre 1695 in natura (Felle,
getrocknete Fische) entrichtet; seit dieser Zeit besteht der »Lappenzins» in einer
Geldsteuer, für die das ganze Lappendorf verantwortlich ist. Die Lappen sind
vom Kriegsdienst befreit, doch hat man neuerdings die Frage einer Wehrpflicht
in Form eines geregelten Kundschafterdienstes häufig erwogen. Die
Gemeindesteuern der Lappen sind in manchen Gemeinden recht hoch, in anderen niedrig
oder fallen ganz fort.

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