Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - II. Das schwedische Volk - 4. Die schwedischen Lappen. Von F. Svenonius
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II. DAS SCHWEDISCHE VOLK.
die es 1900 in Schweden gab, waren etwa 3 350 Nomaden; davon im Län
Norrbotten 2 352, im Län Västerbotten 587, im Län Jämtland und in Idre in Dalarne
gegen 400. Über ihre Renntierzucht und die Anzahl der Renntiere s. unter
Renntierzucht.
Es ist allbekannt, dass die Lappen fast zu allen Zeiten von ihren
skandinavischen Nachbarn hart bedrückt und oft ungerecht behandelt worden sind. Im
Mittelalter wurden sie von den »Birkarlar», den privilegierten Kaufleuten und
Steuereintreibern, unterdrückt. In späteren Zeiten haben die Moorwiesen, die
Waldwiesen und Heureiter der Ansiedler sowie deren Hunde die meisten und
schlimmsten Streitigkeiten veranlasst. Leider ist die unpraktische Methode der
Ansiedler, das Heu auf den Reitern zu lassen, bis es im Laufe des Winters je
nach Bedarf eingefahren wird, in den meisten Lappmarken noch heute in Gebrauch
und bildet infolge des Schadens, den die Renntiere an den offenen Reitern
anrichten, den Anlass zu Streitigkeiten.
Seit langer Zeit wurden von den Behörden mehr oder weniger praktische
Versuche gemacht, die Verhältnisse zwischen Lappen und Sesshaften zu ordnen.
Schliesslich wurde unterm 4. Juni 1886 ein Gesetz betreffend das Eecht der
schwedischen Lappen zur Renntierweide in Schweden (wie auch ein Gesetz betr.
die »Renntierzeichen»1) erlassen, das am 1. Juli 1898 mit verschiedenen
Änderungen erneuert wurde. Von einer im Jahre 1908 eingesetzten Kommission zur
Erörterung von »Massnahmen zur Sicherung der Existenz des Lappenvolkes und
zur Entwicklung der Renntierzucht» dürfte vielleicht eine endgültige Ordnung der
verwickelten »Lappenfrage» zu erwarten sein. Besonders grosse Schwierigkeiten
ergaben sich für die Lappen aus der internationalen Lage. Lange war die Grenze
Schwedens nach Norden gänzlich unbestimmt: infolgedessen hatten auch die
Lappen in gewissen Gegenden viel zu leiden. Die Beziehungen zu Russland
wurden 1595 duich den Frieden zu Teusina geregelt, die zu
Dänemark-Norwegen vorläufig durch den Frieden zu Knäred (1613), in dem Schweden von
seinen Ansprüchen auf die Küstenländer im äussersten Norden zurücktrat. Doch
erst 1751 wurde durch den wichtigen Vertrag zu Strömstad die Nord- und Westgrenze
von Lappland endgültig festgelegt; dabei wurde auch durch ein besonderes »Kodizill»
festgesetzt, dass das uralte Recht der Lappen zur Renntierweide auf der
norwegischen Seite der Grenze respektiert werden solle, »auch in Kriegszeiten».
Die hierdurch begründeten glücklichen Zeiten waren jedoch nicht von allzu langer
Dauer, und das vorige Jahrhundert war reich an Streitigkeiten und gegenseitigen
Klagen zwischen Lappen und norwegischen Ansiedlern. An der Beseitigung der
Misshelligkeiten arbeiteten während des 19. Jahrhunderts verschiedene
schwedischnorwegische Kommissionen, und das Ergebnis war schliesslich 1883 eine
»Verordnung betreffend die mit Renntieren zwischen Schiveden und Norwegen
umherziehenden Lappen», die für 15 Jahre galt, aber bis auf weiteres verlängert
wurde. In den nördlichsten Lappmarken verschlimmerte sich der Zustand infolge
der sog. norwegisch-russischen Grenzsperre 1852, als Russland nach dem Scheitern
der Unterhandlungen mit Norwegen über das Fischwasser an der norwegischen Küste
den norwegischen Lappen seine Grenzen verschloss. Eine unmittelbare Folge davon
war, dass eine grosse Anzahl Ivautokeino-Lappen mit ansehnlichen
Renntierherden nach der schwedischen Enontekis-Lappmark übersiedelten, um so als
schwedische Untertanen den Sperrukas zu umgehen. Viele dieser Eingewanderten
waren aber berüchtigte Renntierdiebe; dazu kam, dass die schon vorher knappen
schwedischen Renntierweiden jetzt noch mehr ausgesogen wurden. So wurde die
Massregel im höchsten Grade unheilbringend für Schwedens nördlichsten Nomaden.
Noch mehr vergrösserte sich das Unheil, als durch eine kaiserliche Verordnung
1 Schnitte in die Ohren der Renntiere (ähnlich wie sie anf Island den Schafen beigebracht
werden), wodurch der Besitz des Tieres rechtlich gesichert ist.
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