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DIE STAATSVERFASSUNG.
219
Das kleine Reichswappen bestellt aus einem blauen Schilde mit drei
goldenen Kronen unter einer Königskrone.
Die schwedische Flagge (Gesetz vom 22. Juni 1906) ist blau mit
gelbem Kreuz. Die Kriegsflagge ist dreizüngig; sonst ist sie
querge-schnitten.
Schwedische Ritterorden gibt es fünf: den Seraphinenorden, den Schwertorden
und den Nordsternorden seit 1748, den Vasaorden seit 1772 und den Orden
Karls XIII. (für Freimaurer) seit 1811.
Phot. Fr. G. Klemming,
Das Kgl. Schloss in Stockholm■ Stockholm.
1. DIE STAATSVERFASSUNG.
Schweden war, wie im vorhergehenden gezeigt wurde, bereits lange
vor Christi Geburt von einer germanischen Bevölkerung bewohnt; nach
neueren Theorien sollen schon die Steinzeitmenschen dieses Ursprungs
gewesen sein. Mögen später auch vereinzelte Einwanderungen
vorgekommen sein, so war das Land doch niemals solchen Eroberungen ausgesetzt,
wie sie zur Zeit der Völkerwanderung Mittel- und Südeuropa
heimsuchten, und seine abgesonderte Lage erhielt es lange unberührt von den Ideen,
die während des eigentlichen Mittelalters die staatliche Entwicklung in
jenen Ländern bestimmten. Hier entstand und erhielt sich lange Zeit
eine recht eigenartige, auf altgermanische Anschauungsweise gegründete
Gesellschaftsordnung.
Zur Zeit jedoch, da die Nachrichten hierüber etwas reicher zu fliessen
beginnen, befand sich die älteste Gesellschaftsordnung bereits in der Auflösung.
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