Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Amtliche Statistik. Von K. A. Edin
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III.
STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.
Ser. D. Eisenbahnstatistische Mitteilungen;
Ser. E. Angaben über die Banken;
Ser. F. Soziale Mitteilungen.
Statistische Hauptämter gibt es gegenwärtig zwei, das Statistische
Zentralbureau und das Reichsamt für soziale Angelegenheiten (letzteres
jedoch, in grosser Ausdehnung, auch Verwaltungsbehörde).
Der geltenden Instruktion vom 7. November 1879 und vom 22.
November 1912 gemäss hat das Statistische Zentralbureau die Aufgabe,
die statistischen Arbeiten auszuführen, die nicht durch andere Behörden
besorgt werden können, darunter besonders Bevölkerungsstatistik, Statistik
über Grundbesitz, landwirtschaftliche Statistik, Fischereistatistik,
Statistik, über Wege- und Fuhrwesen, allgemeine Sparkassenstatistik,
Wahlstatistik sowie Statistik über die Finanzen des Staates und der
Gemeinden. Ausserdem hat das Zentralbureau ein statistisches
Jahrbuch herauszugeben und für jede fünfjährige Periode eine Übersicht über
die Entwicklung des Reiches während der Periode auszuarbeiten und
zu veröffentlichen. In den Reichshaushaltsetat für 1914 sind als
Spezialetat. d. h. der Hauptsache nach nur Gehälter und Arbeitshonorare, für
das Bureau 138 280 Kr eingestellt.
Dem Reichsamt für soziale Angelegenheiten (hervorgegangen, wie
oben erwähnt, aus der" arbeitsstatistischen Abteilung des Kgl.
Ivommerz-kollegiums) liegt es gemäss der Instruktion vom 8. November 1912 unter
anderein ob, »sowohl betreffs der Arbeiterverhältnisse innerhalb
verschiedener Berufsgebiete als auch betreffs sonstiger in den Amtsbereich des
Reichsamtes gehöriger Fragen Angaben einzusammeln und zu bearbeiten
und statistische und andere Erhebungen anzustellen». Das Reichsamt ist in
vier Bureaus eingeteilt (für Arbeitsnachweis und soziale Fragen im
allgemeinen, für Arbeiterschutzangelegenheiten, für Krankenkassen wesen,
Unterstützungsvereine usw. sowie für Sozialstatistik). Die statistischen
Veröffentlichungen des Reichsamts führen den Titel Socialstatistik und
Sociala meddelanden. Dem Reichsamt zur Seite findet sich ein aus
Arbeitgebern. Arbeitern und anderen auf verschiedenen Gebieten der Betätigung
des Reichsamts sachverständigen Personen zusammengesetzter sozialer Rat,
der, auf die erforderliche Anzahl Sektionen oder Ausschüsse verteilt, die
Aufgabe hat. betreffs an sie verwiesener Angelegenheiten Gutachten zu
erstatten und Vorschläge zu machen sowie im übrigen dem Reichsamt
mit Auskünften und praktischen Ratschlägen beizustehn. Die Anzahl
der Sektionen ist gegenwärtig auf 4- festgesetzt, darunter eine Sektion
für Sozialstatistik, bestehend aus 5 Mitgliedern (2 Vertretern für
Arbeitgeber. 2 für Arbeiter und 1 fünftes Mitglied) mit ebenso vielen
Stellvertretern.1
Betreffs der in Ministerien oder bei Verwaltungsbehörden befindlichen
statistischen Abteilungen sei nur Folgendes erwähnt.
1 Der Etat des sozialen Reiohsamts fiir 1914 (nur Gehälter u. dgl. umfassend) ist mit
170 900 Kronen angesetzt, wovon 47 000 Kronen im Extraordinarium.
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