Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Amtliche Statistik. Von K. A. Edin - Vermessungsämter. Von A. H. Byström
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III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.
Hier sei mit einigen Worten auch der kommunalen Statistik gedacht.
Dieser Zweig der öffentlichen Statistik ist in Schweden der Regel nach
nicht von den betreffenden verwaltenden Kommunalbehörden abgezweigt
worden, ausgenommen in Stockholm, wo ein auf breiter Basis angelegtes
kommunalstatistisches Amt, Stockholms städs statistiska kontor, 1905
errichtet worden ist, das seiner Instruktion gemäss »Angaben zur
Beleuchtung des kommunalen Lebens der Stadt Stockholm, ihrer Verwaltung,
sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu sammeln und
wissenschaftlich zu bearbeiten sowie zu veröffentlichen hat». Auf Grund dieser
allgemein gehaltenen Formulierung der Aufgabe des Amtes sind ihm
allmählich Angelegenheiten sehr mannigfacher Art zur Behandlung
überwiesen worden, wodurch sein Tätigkeitsgebiet beträchtlich über das rein
statistische hinaus erweitert worden ist. Der Umfang der Tätigkeit wird
durch den Ausgabenetat des Amtes angedeutet, der für das Jahr 1914
den Betrag von nahezu 134 000 Kronen erreichte, davon 76 000 Kronen
für Gehälter, Arbeitshonorare o. dgl.
In Goten bur g besteht das kommunalstatistische Organ aus einer
ständigen statistischen Kommission, und auch in Malmö fungiert eine
gleichartige Institution, ein kommunaler sog. Jahrbuchsausscliuss.
Es will demnach scheinen, als wenn die Verwaltungsbehörden der
schwedischen Städte mehr und mehr zur Einsicht der Bedeutung gelangen,
die eine wirksam organisierte Kommunalstatistik für eine wohlgeordnete
Kommunalverwaltung besitzt.
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