- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
259

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Amtliche Statistik. Von K. A. Edin

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DIE AMTLICHE STATISTIK.

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2) Die Registriermethode ist dieselbe für den Bevölkerungszustand wie für die
Bevölkerungsbewegung, woraus folgt, dass die auf beide gegründeten
Relationsziffern einen beträchtlich erhöhten Wert erhalten, ganz besonders für kleinere
Gebiete, sowie dass zuverlässige Bevölkerungsangaben jährlich für jede Gemeinde
erhalten werden können; für die Gesamtbevölkerung des Reiches kann man sogar
jährliche detaillierte Alters- und Zivilstandsberechnungen mit einem hohen Grade
von Glaubwürdigkeit aufstellen.

3) Die Methode ist im grossen und ganzen dieselbe seit der Mitte des 18.
Jahrhunderts gewesen, woraus folgt, dass die Jahresreihen völlig vergleichbar
sind; sie ist endlich auch sehr billig: die Volkszählung vom Jahre 1900 hat der
Berechnung nach 70 000 Kronen gekostet, d. h. weniger als l1/a öre pro
Einwohner gegen ungefähr 15 öre pro Einwohner in Norwegen.

Andererseits ist zuzugeben, dass die schwedische Volkszählungsmethode auch
ihre Nachteile hat. Sie ist nicht sehr entwicklungsfähig, besonders nicht in
sozialstatistischer Richtung. Die gesamte bevölkerungsstatistische Registrierung
wird in Schweden ohne besondere Vergütung von der Geistlichkeit geleistet, von
der sich einerseits nicht gut denken lässt, dass sie bereit sein würde, in
grösserer Ausdehnung noch weitere Arbeit in dieser Beziehung zu übernehmen, und
die andererseits in gewissen Fällen nicht, jedenfalls nicht ohne besondere
mühevolle Untersuchung, über die nötige Sachkenntnis verfügen. Ersteres gilt vor
allem für die Fruchtbarkeits- und Eamilienstatistik (Anzahl Kinder pro lebende
Ehefrau im Volkszählungsaugenblick oder pro verstorbene Ehefrau, Reihenfolge
der geborenen Kinder, Verwandtschaftsverhältnis zwischen Verehelichten usw.), zu
deren zeitgemässer Behandlung die Ausfüllung ziemlich ausführlicher Fragebogen
erforderlich sein würde. Letzteres gilt vor allem für die Berufs- und
Haushaltsstatistik, die — besonders die Berufsstatistik — seit alters schlecht gewesen ist.
Hiergegen kann aber eingewendet werden, dass die Sozialstatistik (Haushalts-,
Berufs-, Wohnungsstatistik usw.) ihre besonderen eingehenden Zählungen, »lebende
Zählungen», erfordert, die die rein demographischen ergänzen. In diesen beiden
Fällen besteht die Gefahr, dass Schweden bald von einer ganzen Reihe Länder
überflügelt werden wird.

Als Besonderheit sei schliesslich erwähnt, dass die rechtliche Bevölkerung
keinesfalls (auch nicht die in die Einwohnermelderegister Eingetragenen)
sozialstatistischen Kombinationen in einem Gemeinwesen mit einem grösseren
Prozentsatz nicht in die Kirchenbücher und Einwohnerlisten eingetragener
Wohnbevölkerung zugrunde gelegt werden darf, wie z. B. in der Universitätsstadt Uppsala,
wo nach einer 1879 ausgeführten Untersuchung die Wohnbevölkerung um mehr
als 1 4 die rechtliche überstieg. Dies ist jedoch ein extremer Fall, darauf
beruhend, dass »derjenige, der das 15. Lebensjahr nicht vollendet hat und
ausserhalb des Heimatortes behufs Besuchs einer höheren staatlichen Schule oder einer
Privatunterrichtsanstalt weilt, nicht aus diesem Grunde berechtigt ist, an dem
Orte, in welchem die höhere Schule oder Unterrichtsanstalt belegen ist,
eingeschrieben zu werden, und derjenige, der das 15. Lebensjahr vollendet hat und
sich an einer staatlichen oder privaten Unterrichtsanstalt des Unterrichts wegen
aufhält, nicht aus diesem Grunde verpflichtet ist, sich an dem Orte, in welchem
die Unterrichtsanstalt belegen ist, einschreiben zu lassen». Ähnliche Grenzfälle
lassen sich ebensowohl bei Zählungen mit der Wohnbevölkerung als
Ausgangspunkt denken; der Unterschied ist nur der, dass im letzteren Falle
(Wohnbevölkerung) die Haushaltszusammengehörigkeit schwächer als in Wirklichkeit
(Jahresdurchschnitt), im ersteren Falle (rechtliche Bevölkerung) dagegen stärker erscheint;
diese beiden Begriffe sind andererseits leichter zu fixieren als die
Wohnbevölkerung.

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