Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Haushalte der öffentlichen Verwaltungen. Von Eli F. Heckscher
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III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.
Deutlichkeit hervor, wie in den Gemeinden fast ausschliesslich die
»direkte» Besteuerung herrscht, und dass das grosse Übergewicht der
Verbrauchsbesteuerung in den Staatsfinanzen mithin zum grossen Teil durch
das entgegengesezte Verhältnis in den übrigen öffentlichen Haushalten
bedingt wird. Denkt man zunächst an die den einzelnen
Einkommenklassen aus der Besteuerung erwachsende Bürde, so stellt sich das Bild am
richtigsten, wenn man die fast ganz und gar auf das Vermögen
entfallenden »anderen» Steuern mit den »direkten» zusammenzieht. Dann
gestalten sich die Ziffern für sämtliche öffentlichen Hanshalte (1910)
fol-gendermassen:
Kr In %
Verbranchssteuern...................... 125 710 438 44’4
»Direkte» und »andere» Steuern................ 157 367 782 55 6
Insgesamt 388078 220 lOOo
Das Übergewicht der »direkten» Besteuerung ist also deutlich.
Bezüglich des Steuerdrucks kommt jedoch noch hinzu, dass die
Schutzzölle bekanntlich die AVaren nicht nur um den Betrag, der der Staatskasse
zufliesst, sondern auch durch die Preiserhöhung für die im Lande
hergestellten AVaren verteuern. Es sei ferner bemerkt, dass die hier
mitgeteilten Ziffern nichts betreffs des Einflusses der Steuerprogression
zeigen. Um diesen einigermassen zu beleuchten, wurde unter
Zugrundelegung einer vom Statistischen Amt der Stadt Stockholm
veröffentlichen Darstellung der Kosten der Lebenshaltung in Stockholm 1908
—09 eine Untersuchung angestellt über die Abteilung der Steuerlast
auf die verschiedenen Steuerklassen unter Voraussetzung der Gültigkeit
der 1910 angenommenen neuen Steuergesetze. Das Resultat, das freilich
nur Anspruch auf ungefähre Richtigkeit machen kann, ist aus Tab. 46
ersichtlich.1
Man sieht, dass die zwei niedrigsten der aufgeführten
Einkommengruppen eine wesentlich kleinere relative Steuerlast zu tragen
haben als die übrigen, während diese untereinander ungefähr denselben
Steuerprozentsatz haben. Im grossen betrachtet will es also scheinen, als
ob die progressive Besteuerung des Einkommens die regressive indirekte
Besteuerung einigermassen ausgliche, und dass mithin die Besteuerung
im ganzen genommen beinahe proportional dem Einkommen wäre. Eine
Ausnahme hiervon machen jedoch nicht nur die wirklich kleinen
Einkommen, deren Steuerlast bedeutend geringer ist — noch mehr, als aus der
Tabelle zu ersehen, ist dies der Fall bei Einkommen unter 1 200 Kr —.
sondern in noch höherem Grade die wirklich grossen Einkommen, wo die
Progression der Einkommensteuer, die A^ermögenssteuer und die
Doppelbesteuerung der Aktiendividenden den Steuersatz auf 15—19 % bringen
können.
1 Försvarsfrågan, en handledning utgiven av Svensk tidskrifts redaktion (Stockholm 1913),
S. 299. Die Untersuchung ist ausgeführt von Zivilingenieur Wilhelm Nordström.
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