Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Landesverteidigung. Von H. Hult
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24(5 III. STAATSVERFASSUNG UND VERWALTUNG.
Phot. W. Lamm, Stockholm.
Kavallerie.
ren, ferner um an gewissen Plätzen den Clarnisondienst gehörig
aufrechtzuerhalten, endlich auch, um den Bedarf an geschickten Remontereitern
u. dgl. zu decken. Diese festangestellten Mannschaften heissen
»Volon-1äre». Beim Eintritt muss der ATolontär 18—23 Jahre alt sein. Die
Einstellungsdauer beträgt 2—4 Jahre und kann jedesmal um 1—2 Jahre
verlängert werden. Während der Anstellungszeit machen die meisten
Volontäre Korporal- oder Unteroffizierschulen durch oder lassen sich
für die Sanitäts-, Büchsenmacher-, Hufschmiede- oder andere
Handwerkerdienste ausbilden. Die Mehrzahl der festangestellten Mannschaften
wird zu den verschiedenen Korporalsgraden befördert.
Die Unteroffiziere ergänzen sich aus der fest angestellten Mannschaft.
Zur Beförderung zum Unteroffizier ist die vorzügliche Absolvierung der
Unteroffizierschule sowie eine mehrjährige Dienstleistung in dem
höchsten Korporalsgrade notwendig.
Die Offiziere. Zum Eintritt als Offiziersaspirant ist die
Reifeprüfung erforderlich. Nachdem der Aspirant während des Sommers eine
etwa 4monatliche Rekrutenausbildung und darauf die
Unteroffizierschule während 7—8 Monaten mit Erfolg durchgemacht hat, nimmt er an
den Übungen seines Regimentes teil und tritt im Herbst des zweiten
Ausbildungsjahres in die Kriegsschule ein, in der die Kurse etwa 14 Monate
dauern. Nach bestandenem Abiturientenexamen erfordert; die
Ausbildung zum Offizier also eine ungefähre Zeit von 2V2 Jahren. Das
Durchschnittsalter bei der Erlangung des Offizierranges beträgt 21—22 Jahre.
Jährlich werden etwa 100 Offiziere ernannt. Die Beförderung bis zum
Hauptmann bzw. Rittmeister erfolgt in der Regel nach dem Dienslal-
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