Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Staatsverfassung und Verwaltung. Einl. von E. Hildebrand - 2. Staatsverwaltung. Von E. Söderberg - Kriegsmarine. Von H. Wrangel
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DIE KRIEGSMARINE.
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trennt sind. Die Kurse an Bord finden auf Panzerschiffen und Panzerkreuzern
statt, für kurze Zeitabschnitte auch auf kleineren Schiffen. Für die Annahme
als Seekadett wird die Ablegung der Reifeprüfung und ein Alter zwischen 17
und 20 Jahren erfordert. Die weitere Ausbildung der Offiziere erfolgt, ausser
während des gewöhnlichen Dienstes an Bord und an Land, teils in kürzeren
Schulkursen an Bord (Sehiess-, Torpedo- und Signalschule) und an Land, teils
in einem etwa 7 Monate währenden Kursus an der Marineakademie, dem
eventuell ein höherer Kursus daselbst folgt. — Die Offiziere der Marinereserve
gehören verschiedenen Kategorien an; ihre Zahl beträgt etwa 280. Die meisten
sind Reserveoffiziere der Handelsmarine, die einen einjährigen Ausbildungskursus
bei der Flotte, mit einem kürzeren Wiederholungskursus oder auch ohne einen
solchen, durchgemacht haben. Etwa 40 von ihnen sind für den Dienst bei der
Küstenartillerie ausgebildet.
Der Stamm des Unteroffizierkorps besteht nach dem Etat von 1913 aus 222
Deckoffizieren und 444 Unteroffizieren; dazu kommen einige ausseretatsmässige
Maschinisten und etwa 25 Unteroffiziere von den auf Monatslohn Arbeitenden,
im ganzen etwa 700. Die Unteroffiziere sind auf vier Abteilungen und zehn
Berufszweige verteilt: Deckabteilung (Feuerwerker, Torpeder und Steuerleute);
Ökonomieabteilung (Sanitätsobermatrosen, Ökonomie- und Musikobermatrosen);
Maschinenabteilung (Maschinisten), sowie die Handiverkerabteilung (Waffenmeister,
Torpedomeister und Quartierleute). Für die Ernennung zum Unteroffizier wird
ein 1 V2—2-jähriger Dienst als Unteroffizierkorporal erfordert. — Die Zahl der
Reserveunteroffiziere verschiedener Kategorien beträgt etwa 110.
Die Stammannschaft der Flotte besteht aus dem Matrosenkorps und der
Schiffsjungenabteilung. Seitdem man im Jahre 1888 begonnen hat, das
zweihundert Jahre bestehende System der »Indelta» —• Eingeteilten (Miliz) — und
»Roterade» — in Rotar (= Rekrutierungsbezirke) Eingeteilten — allmählich zu
beseitigen, hat die Organisation der Flottenmannschaft wiederholte
Veränderungen erfahren. Nach dem Etat von 1913 soll das Matrosenkorps 4 000 Mann
zählen, die sich wie das Unteroffizierkorps auf vier Abteilungen verteilen, doch
mit 17 Berufsabteilungen. Die Dienstgrade sind Unteroffizierkorporale, Korporale
und Gemeine, die letzteren Seeleute 1., 2. und 3. Klasse. Hauptsächlich aus
ökonomischen Gründen ist die Mannschaft weiter verteilt auf 2
Artilleriematrosen-, 2 Signalmatrosenkompagnien und 1 Torpedomatrosenkompagnie, ferner 2
Ökonomie-, 2 Heizer- und 2 Handwerkerkompagnien. Die Einstellung geschieht
teils für 6jährigen Dienst durch sog. Karlskrivning (meist im Alter von 18—19
Jahren) aus der Schiffsjungenabteilung, teils durch Kontrakt (Werbung) für
3 Vä—6 Jahre. Erneute Einstellung auf je 1 Jahr ist teils zulässig, teils
obligatorisch zwecks Teilnahme am Unterricht in der Unteroffizierschule.
Die Schiffsjungenabteilung hat nach dem Etat 600 Stellen, die auf 5
Kompagnien verteilt sind. Das Einstellungsalter ist 15—17 Jahre, die
Ausbildung ist in der Regel zweijährig, im Winter auf der Schiffsjungenschule zu
Karlskrona, im Sommer in Marstrand, teils auf fahrenden Schulschiffen, teils auf
Schlachtschiffen. Bei der »Karlskrivning» (Übertritt in das Matrosenkorps) erhält
der Schiffsjunge Anstellung als Seemann 2. Klasse.
Zu den Wehrpflichtigen der Flotte gehören: a) alle auf dem Seemannsamt
registrierten wehrpflichtigen Maschinisten und Heizer und von den übrigen auf
dem Seemannsamt registrierten Wehrpflichtigen diejenigen, welche zwölf Monate
oder darüber zur Schiffahrt angemustert waren; b) andere Wehrpflichtige, die man
für die Flotte braucht, in der Anzahl, die der König für erforderlich erachtet.
Diejenigen Wehrpflichtigen, welche eine feste Anstellung bei der Flotte oder
bei der Reserve der Flotte aufgeben, treten in die Seewehr oder in den
Landsturm über. — Die Dienstzeit ist die gleiche wie beim Landheere: 12 Jahre in
der Seewehr, davon 8 Jahre in der Seewehr ersten Aufgebots und 4 Jahre in der
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