- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 1. Volksunterricht. Von J. M. Ambrosius

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DER VOLKSUNTERRICIIT.

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treffenden Orts Bedeutung besitzen, oder Gesundheitslehre. — In den zwei
letztgenannten Fächern wird jedoch nicht in allen Fortbildungsschulen
Unterricht erteilt.

Eltern und Vormünder sollen vom Schulrat aufgefordert werden, Kinder, die
vor Vollendung des 14. Lebensjahres ein Abgangszeugnis von der Volksschule
erhalten haben, und die nicht in die höhere Abteilung der Volksschule oder
eine andere Lehranstalt übergegangen sind, an dem Unterricht in der
Fortbildungsschule teilnehmen zu lassen. An einer solchen Teilnahme dürfen sie nicht
durch Arbeitgeber gehindert werden.

Der Lehrplan in der höheren Abteilung der Volksschule umfasst über das
hinaus, was bereits bezüglich der Fortbildungsschule erwähnt worden ist: in der
Religionskunde: Ubersicht über das Kirchenjahr und kurze Darstellung der
Got-tesdienstordnung der schwedischen Kirche, Lebensbilder aus der Geschichte der
christlichen Kirche; — im Schwedischen: Lesen literarischer Werke und kurze
Mitteilungen über hervorragendere schwedische Schriftsteller, Übungen in
mündlicher Darstellung, sichrere und vollständigere Einprägung der Formlehre und
Satzlehre, Aufsatzschreiben in grösserem Umfange; — in Mathematik mit
Buchhaltung: einfache Brüche, vollständiger behandelt, Zinsrechnung,
Proportionsrechnung usw., Gleichungen, vorzugsweise numerische, des ersten Grades mit
einer Unbekannten nebst Anwendungsbeispielen, geometrische Konstruktionen,
geometrische Sätze mit Beweisen, Buchhaltung in kurzer und einfacher
Darstellung: — in Naturkunde und Gesundheitslehre: physikalische und chemische
Erscheinungen, ausgewählte Teile der Biologie der Tiere und Pflanzen,
Gesundheitslehre im Anschluss an eine eingehendere Darstellung des Baues und der
Verrichtungen des menschlichen Körpers, Kenntnis der Erdoberfläche und ihrer
Veränderungen sowie das Allgemeinste der Kenntnis vom Weltbau; — in
Geschichte und Staatsverfassungslehre: Zeitbilder aus der allgemeinen Geschichte,
besonders der neueren Zeit, im Anschluss, wo der Zusammenhang dazu Anlass
gibt, an die schwedische Geschichte. Grundzüge der schwedischen
Staatsverfassung, sowie das Wichtigste betreffs der Staats- und Kommunalverwaltung; —
in der Erdkunde: Geographie Schwedens und der wichtigsten anderen
Kulturländer mit besonderer Rücksicht auf die Naturverhältnisse sowie das Wichtigste
inbezug auf Gewerbe, Verkehr, Kultur und Staatsform; — im Zeichnen: für Knaben:
Linearzeichnen und Freihandzeichnen; für Mädchon: Freihandzeichnen und
Musterzeichnen; — im Gesang: fortgesetzte Übungen, Lieder vaterländischen
und anderen Inhalts, Choräle und vollständigere Einübung der schwedischen
Messe: — im Turnen: Übungen und freie Spiele sowie für Knaben, wo die
Umstände es erlauben, militärische und Schiessübungen. In Slöjd- und
Hauswirtschuftslehre werden die Übungen fortgesetzt und vervollständigt. Mehrorts
wird auch Unterricht in einer fremden Sprache (Deutsch oder Englisch) erteilt.

Für die höhere Volksschule sind keine Lehrkurse in dem Normalplan
aufgestellt. Die Lehrpläne sind für verschiedene Orte ziemlich verschieden; sie
sind in dem Reglement jeder Schule enthalten, das von der Regierung zu
genehmigen ist.

Diejenigen Kinder, die die Erlaubnis erhalten haben, von der Volksschule
abzugehen, nachdem sie nur einen beschränkteren Kursus, das sog. Minimum
(siehe oben), durchgemacht haben, können weiteren Unterricht in einer für sie
eingerichteten sog. Ersatzschule erhalten, in welcher die Lehrgegenstände
Religionskunde, Schwedisch, Rechnen und Gesang sind.

Hygienische Einrichtungen. Dem gegenwärtig geltenden Volksschulgesetz
gemäss sind besondere Massnahmen zu treffen, wenn eine ansteckende
Krankheit herrscht, oder wenn ein Zögling von einer solchen Krankheit befallen oder
eine solche Krankheit in der Familie des Zöglings ausgebrochen ist. Bei
diesen Massnahmen wirken der Schulrat und die Gesundheitskommission der Ge-

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