- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 1. Volksunterricht. Von J. M. Ambrosius - Anstalten für Blinde. Von G. Åstrand

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DIE SCHULEN FÜR ABNORME KINDER.

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institut eingerichtet wurde. Diese Verbindung übte jedoch einen hemmenden
Einfluss sowohl auf den Blinden- als auch auf den Taubstummenunterricht aus,
besonders auf den ersteren, der durch die weit grössere Taubstummenabteilung
in den Hintergrund gedrängt wurde. Endlich, 1879, wurde der
Blindenunter-richt von Manilla abgezweigt und einem besonderen Institut für Blinde
anvertraut. Anfangs nach Stockholm verlegt, bezog es 1888 seine neuen Gebäude
in Tomteboda. Doch das Institut allein konnte die etwa 200 im Schulalter (7
—17 Jahre) stehenden Blinden nicht aufnehmen. Für den vorbereitenden
Unterricht erwiesen sich zwei Vorschulen erforderlich. Die eine von diesen wurde
1884 in Växjö eingerichtet, die andere mit dem Institut vereinigte begann ihre
Tätigkeit 1899. Im Herbstsemester 1912 gab es in jeder Vorschule 42 Schüler,
und an dem Institut waren 120 eingeschrieben; von diesen wurden jedoch 12
an der 1884 gegründeten Handwerksschule für Blinde in Kristinehamn
unterrichtet. Die Zahl ihrer Schüler — hauptsächlich später Erblindete — betrug
im selben Semester 48. Sie erhalten freien Unterricht, der Lesen und Schreiben
sowie Bürstenbinderei und Korbmacherei umfasst, müssen sich aber selbst
beköstigen. Jeder Schüler erhält hierfür jedoch einen Zuschuss aus Staatsmitteln.

Durch das Gesetz und die Verordnung für Lehranstalten für Blinde, beide vom
29. Mai 1896, ist der Blindenunterricht seit 1899 obligatorisch. Das Kind wird
im 7. Lebensjahre in die Vorschule aufgenommen und hier in einer vierjährigen
Lehrzeit zum Eintritt ins Institut vorbereitet, wo der Unterricht fortgesetzt und
beendet wird. Schwachbegabte Kinder dürfen zwei Jahre länger in der
Vorschule bleiben und dort ihren Unterricht abschliessen. Die Unterrichtsfächer in der
Vorschule sind: Religion, Anschauungsübungen, Schwedisch, Schreiben, Rechnen,
Singen, Turnen, Handübungen sowie Modellieren und Handarbeit. In das
Institut werden Kinder aufgenommen, welche die Vorschule in befriedigender
Weise durchgemacht haben, sowie Kinder bis zu 14 Jahren, die aus irgend
einer Ursache, gewöhnlich weil sie nach Beginn des 10. Lebensjahres erblindeten,
nicht in die Vorschule aufgenommen worden sind. Für die ersteren beträgt die
Lehrzeit 6, für die letzteren 8 Jahre. Die Unterrichtsfächer im Institut sind die in
der Vorschule vorkommenden, dazu: Geometrie, Geographie, Geschichte,
Naturkunde, Handwerk (Korbmacherei, Bürstenbinderei, Tischlerei), Musik und
Klavierstimmen. Das Schuljahr für die Vorschulen und das Institut umfasst 40 Wochen.
Für jedes in die Vorschule oder das Institut aufgenommene Kind bezahlt das
betreffende Landsting oder die Stadt, die keinem Landsting angehört, eine
jährliche Abgabe von 300 Kronen, mit der Berechtigung, vom Vormund oder
von der Gemeinde einen Beitrag zu dieser Abgabe einzuziehen. Am Institut
sind sog. Probejahrkurse für solche, die sich zu Blindenlehrern ausbilden
wollen, eingerichtet; diese stehen während des Lehrkursus im Genüsse staatlicher
Stipendien. Zur Drucklegung von Schriften für Blinde erhält das Institut einen
jährlichen Staatsbeitrag von 2 500 Kronen. Die ganze Literatur für die Blinden
wird jetzt mit Brailles Punktschrift gedruckt. Für die drei staatlichen Schulen ist
für das Jahr 1913 ein Staatszuschuss von zusammen 121 295 Kronen vorgesehen.

Ausser den staatlichen gibt es zwei Privatschulen, nämlich Fräulein Anna
Wikströms Schule für blinde Frauen in Uppsala (seit 1884) mit 24 Schülerinnen
und die Königin Sophia-Stiftung (Drottning Sofias Stiftelse) in Vänersborg (seit
1886) für Blinde, die ausser der Blindheit noch an anderen Gebrechen leiden.
Mit der Schule der Stiftung, die im Herbst 1912 60 Schüler zählte, wovon
16 taubstumme Blinde, sind teils ein Arbeiterheim (7 Alumnen), teils ein Asyl
für Unbildbare (38 Schützlinge) vereinigt. Für jeden Zögling erhält die Anstalt
einen staatlichen Zuschuss. Die Verstaatlichung der Anstalt ist beantragt
worden (s. bez. Art.).

Alle eben erwähnten Anstalten mit Ausnahme der Schule in Kristinehamn
sind Internate.

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