Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 1. Volksunterricht. Von J. M. Ambrosius - Erziehungsanstalten für minderjährige Gesetzesübertreter. Von K. Blomquist - Volksbildungsarbeit. Von G. A. Aldén, A. Dalin, K. Kjellberg, N. Lundahl und R. Sernander
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420 IV. DAS UNTER JUCHTS WESEN UND DIE GEISTIGE KULTUR.
Der Reichstag hat sich dafür ausgesprochen, dass der Grundsatz: Erziehung
statt Strafe auch in solchen Fällen angewandt werden soll, wo der
Gesetzesübertreter im Alter von 15—18 Jahren ein mit Zuchthausstrafe zu ahndendes
Verbrechen begangen hat. Mit der Ausarbeitung von Vorschlägen in dieser Beziehung
ist die Armengesetzgebungskommission beauftragt worden, die diese Frage in
Zusammenhang mit der gleichfalls von ihr vorzunehmenden Revision der geltenden
Kinderfürsorgegesetzgebung behandeln dürfte.
Dass betreffs der Behandlung minderjähriger Gesetzesübertreter die Entwicklung
in Schweden in der Richtung auf rein pädagogische anstatt pönitentiärer
Massnahmen geht, zeigen auch die diesbezüglichen Bemerkungen Prof. J. G. W.
Thyréns in seiner Abhandlung »Straffets sociala uppgift» (Die soziale Aufgabe
der Strafe), Teil 1 seines Werkes »Principer för en strafflagsreform». (Vgl. im
übrigen den Abschnitt »Soziale Rettungsarbeit».)
Die Volksbildungsarbeit.
Die Volksbildungsbestrebungen, auf die sich dieser Bericht bezieht,
kommen zum Ausdruck teils in der Tätigkeit der Volkshochschulen, teils
in der freien und freiwilligen Bildungsarbeit unter Erwachsenen, unter
denen, die die Schule verlassen haben und im praktischen Leben auf
verschiedenen Gebieten und in verschiedenen Berufen ihre besonderen
Aufgaben verfolgen, wobei als Mittel vor allem populärwissenschaftliche
Vorlesungen und Volksbibliotheken zur Verwendung kommen.
Die Bezeichnung Volksbildung darf nicht als ausschliesslich auf die
Arbeiterklasse oder auf die breiteren Schichten der Bevölkerung
bezüglich aufgefasst werden, sondern das Wort »Volk» in diesem
Zusammenhange bedeutet den Laien gegenüber dem Fachmann, wenn auch der Staat
und die Gemeinden wie auch private Stifter bei der Bewilligung von
Mitteln zu dem fraglichen Zweck anfangs hauptsächlich an die weniger
bemittelten Volksschichten dachten.
Die Volkshochschulen (»folkhögskolorna») sind eine Art von
Unterrichtsanstalten, die sich nur in den skandinavischen Ländern und in
Finnland findet. Ihre Aufgabe ist es nach der auf der schwedischen
Volkshoch-schulversammlung in Jönköping 1906 angenommenen Definition,
»erwachsenen jungen Männern und Frauen eine allgemein bürgerliche Bildung zu
vermittebi, wobei wesentliches Gewicht auf einen anregenden, zu einem
persönlichen Gedankenleben und zu sittlicher Kraft und Stärke erziehenden
Unterricht in humanistischen und naturwissenschaftlichen Fächern gelegt
werden soll, mit besonderer Rücksicht darauf, dass die Zöglinge ihr
eigenes Land, seine geschichtliche Entwicklung und gegenwärtigen
staatlichen und sozialen Verhältnisse, seine geistigen und materiellen
Hilfsquellen kennen lernen, sowie dass ihnen im übrigen die Kenntnisse
beigebracht werden, die sie zu einer kräftigen Arbeit an den Aufgaben
befähigen können, die ihrer im Leben harren».
Der Ursprung der Bewegung ist in Dänemark und dessen gefährlicher
politischer Stellung gegenüber dem deutschen Nachbarn um die Mitte des
neunzehnten Jahrhunderts zu suchen, die dazu führte, dass man mit allen Mitteln
die kulturelle Kraft des Volkes aufs äusserste zu heben versuchte. In Schweden
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