- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
429

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 2. Höhere Schulen und gleichartige Unterrichtsanstalten - Höhere Schulen. Von A. Nordfelt

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1)IE HÖHEREN SCHULEN.

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Die modernen Bildungsforderungen kamen einigermassen in der Schulordnung
vom Jahre 1807 zum Ausdruck, teils durch Stärkung der Stellung der
Muttersprache, der Mathematik und der Geschichte sowie Einführung des Unterrichts
in Naturkunde und fremden lebenden Sprachen, teils durch Erweiterung der in
die Schulordnung von 1649 aufgenommenen Schreiberidasse, nach 1807
Apolo-gistenklasse genannt.

Die Klagen kamen jedoch nicht zur Ruhe; sie richteten sich dagegen, dass
die sog. gelehrte Bildung verschlechtert worden sei, ohne dass deshalb die
nichtgelehrte oder bürgerliche zu ihrem Recht hätte kommen können. Die
Schulordnung vom Jahre 1820 versuchte die Schwierigkeit durch die Einführung
zweier verschiedener Arten von Schulen zu lösen: Gelehrtenschulen (niedere und
höhere) für die gelehrte Bildung und Apologistenschulen für die allgemeine
mitbürgerliche Bildung.

Gegen dieses System erstand indessen bald eine lebhafte Opposition. Man
beschuldigte es, »die Trennung zum Prinzip» gemacht zu haben, was unter
anderem zur Folge habe, dass die Kinder zu früh von einander getrennt und zu
schlechtem Mitbürgersinn erzogen würden. Stattdessen wurden Einheitlichkeit
und Mitbürgerlichkeit als leitende Grundsätze für die staatlichen Schulen
empfohlen.

Diese verschiedenen pädagogischen Grundanschauungen stritten lange gegen
einander und führten unter anderem zu einer bemerkenswerten Kraftprobe zwischen
den Männern des alten und des neuen Systems in der grossen
Erziehungskommission der Jahre 1825—28, in der Männer wie Agardh, Berzelius, Geijer,
Grubbe, Tegnér, Wallin u. a. Sitz hatten. Der Vorschlag der Kommission stellte
ein Kompromiss in der Weise dar, dass die verschiedenen Schulen »Linien»
innerhalb der angestrebten Einheitsschule werden sollten.

Im Jahre 1849 wurden die verschiedenen Schulen zu einer einzigen Art von
Lehranstalten, »Elementarschulen» (»elementarläroverk»), vereinigt. Verschiedene
Umstände, darunter mangelhafte Leitung, führten indessen zu einem ziemlich
verwirrten Zustand der Dinge.

Nachdem man es 1856 mit einer neuen Schulordnung versucht hatte, erschien
schliesslich die von 1859, die eine höchst notwendige Ordnung in das
Schulwesen brachte. Nach dieser Schulordnung begann die Teilung in eine
Latein-und eine Reallinie von der dritten Klasse an. Nach der Schulordnung vom
Jahre 1878, die bis 1904 in Kraft war, begann die Linienteilung von der vierten
Klasse an.

Unter anderen Reformen während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
seien erwähnt die Verlegung der Reifeprüfung (»studentexamen») von den
Universitäten an die Schulen (1862), die Einführung des Probejahrs für die Lehrer
(1865) sowie die Einrichtung einer »halbklassischen» Linie mit Latein, aber ohne
Griechisch (1869).

Die Forderungen nach einer besseren Berücksichtigung der allgemeinen
mitbürgerlichen Bildung waren jedoch durch die obenerwähnten Massregeln nicht
erfüllt worden und traten gegen Ende des verflossenen Jahrhunderts mit erneuter
Stärke hervor. Insbesondere wurde seit dieser Zeit verlangt ein Abschluss auf der
Mittelstufe für diejenigen Schüler, die die Schule nicht weiter bis zur
Reifeprüfung besuchen sollten, die Verschiebung der Linienteilung bis zum Beginn
des sechsten Schuljahres sowie die Umbildung der ganzen Unterstufe in eine
einheitliche Schule für allgemeine mitbürgerliche Bildung (ohne Latein).

Diese Gesichtspunkte, die von der pädagogischen Anschauung unterstützt
wurden, gemäss welcher die mehr wissenschaftliche Bildung auf die allgemeine
mitbürgerliche gegründet werden kann und soll, fanden mehr und mehr
Eingang und drangen vollständig in den Schulverordnung durch, die am 18. Februar
1905 erlassen wurde und noch heute gilt.

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