Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 2. Höhere Schulen und gleichartige Unterrichtsanstalten - Höhere Schulen. Von A. Nordfelt
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
430
IV. DAS UNTER JUCHTS WESEN UND DIE GEISTIGE KULTUR.
Die hierdurch festgestellte Schulorganisation liisst sich auf folgende Weise
veranschaulichen.
Reifeprüfung
Reifeprüfung
Von sonstigen Neuerungen in der letzten Neuorganisation der Schulen
verdienen hervorgehoben zu werden: Einrichtung verschiedener der unvollständigen
höheren Schulen als gemischte Schulen (S. 446), Einführung einer ziemlich
ausgedehnten Wahlfreiheit im Gymnasium (S. 435), Erhöhung der Schulgelder
(S. 445), Einrichtung einer Zentralbehörde für die höheren Schulen (S. 433)
und im Zusammenhang damit Aufhebung ihrer früheren starken Abhängigkeit
von den kirchlichen Behörden sowie vor allem Änderung des Unterrichtsplans
in Übereinstimmung mit moderneren Prinzipien.
Als charakteristische Eigenschaften der schwedischen höheren Schulen seien
erwähnt: eine sehr feste und einheitliche Organisation auf der einen Seite,
verbunden mit grosser Freiheit für verschiedene Lehrerindividualitäten in den
einzelnen Fächern auf der anderen Seite, kollegiale Behandlung der Angelegenheiten
der einzelnen Schulen in grosser Ausdehnung, verhältnismässig niedriges
Schulgeld, reichlich bemessene Ferien, gründliche wissenschaftliche Lehrerausbildung
und — in erster Linie vielleicht — die Möglichkeit für Kinder aller
Volksschichten, auch der weniger begüterten, an dem Unterricht der höheren Schulen
teilzunehmen.
Einteilung und Zweck der höheren Schulen. Gemäss der
gegenwärtig geltenden Verordnung vom 18. Februar 1905 zerfallen die
höheren Schulen in zwei Arten, nämlich teils Realschulen, teils Vollanstalten,
letztere ausser einer Realschule auch ein Gymnasium umfassend.
Die Realschule umfasst sechs einjährige Klassen (Klasse 1—6) und
sehliesst mit einer Prüfung, dem Realschulexamen, ab. Das Gymnasium,
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>