- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
463

(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 3. Der höhere Unterricht. Von P. E. Lindström

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PRIVATE HOCHSCHULEN.

463

Zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung gibt jede der beiden
Universitäten ein Jahrbuch (Uppsala seit 1861, Lund seit 1864) heraus,
in welchem, ausser den Jahresberichten der Universitäten,
wissenschaftliche Abhandlungen von Forschern, die an den Universitäten wirken,
veröffentlicht werden.

Erinnert sei in diesem Zusammenhange auch daran, dass das Karolinisehe
Institut jährlich, seit dem Jahre 1901, einen von den fünf grossen Nobelpreisen
verteilt, nämlich den Preis für »Entdeckungen auf dem Gebiete der Physiologie
oder der Medizin»; s. hierüber weiteres unter Nobelstiftung.

Der ordentliche Etat für 1912 bezifferte sich für die Universität Uppsala auf
987 872 Kr, für die Universität Lund auf 739 412 Kr und für das
Karolinisehe Institut auf 287 635 Kr. Ausserdem waren im Extraordinarium für
dasselbe Jahr ausgeworfen für die Universitäten Uppsala und Lund zusammen
204 250 Kr und für das Karolinisehe Institut 37 850 Kr. Von den
ordentlichen Ausgaben bestritt aus eigenen Mitteln die Universität Uppsala 194 436
Kr und die Universität Lund 71 621 Kr. Wie ersichtlich, verfügen diese
Anstalten über ziemlich bedeutende eigene Mittel. Besonders gilt dies von der
Universität Uppsala, die unter anderem von König Gustav II. Adolf das
grossartige Geschenk von 360 Landgütern erhielt, die durch ihre Zinsen noch heute
eine der wichtigsten Einnahmequellen der Universität bilden.

Ausserdem bestehen zur Unterstützung der studierenden Jugend bedeutende
Stipendienfonds, die teilweise unter die Verwaltung der Universitäten, teilweise
unter die anderer Behörden gestellt sind. Der Gesamtbetrag dieser Fonds
beläuft sich an der Universität Uppsala auf etwa 3 800 000 Kr, an der
Universität Lund auf etwa 1 900 000 Kr und am Karolinischen Institut auf etwa 400 000
Kr, insgesamt also auf etwa 6 100 000 Kr.

Private Hochschulen.

Wie oben erwähnt, sind in jüngerer Zeit zwei private Hochschulen
errichtet worden, nämlich eine in Stockholm und eine in Gotenburg, von
denen die erstere ihre Tätigkeit 1878, letztere 1891 begann.

A) Die Stockholmer Hochschule. Die Hochschule steht unter der
Oberaufsicht des Kanzlers für die Universitäten des Reichs. Die höchste Leitung der
Anstalt und die Besetzung der Lehrerstellen ist einem aus neun Mitgliedern
bestehenden Vorstande anvertraut. Der Vorsitzende wird von der Kgl. Regierung
ernannt; von den übrigen Vorstandsmitgliedern wählt die Schwedische Akademie
eines, die Akademie der Wissenschaften zwei, die Stadtverordnetenversammlung
in Stockholm zwei, das Lehrerkollegium der Hochschule eines und die übrigen
Vorstandsmitglieder eines, der Rektor der Hochschule ist als solcher Mitglied des
Vorstandes. Der Vorstand wählt aus seiner eigenen Mitte für jedes Jahr teils
einen stellvertretenden Vorsitzenden und teils einen Inspektor, welch letzterer
der Vertreter des Vorstandes ist. Die ökonomische Verwaltung des Vorstandes
wird von Revisoren geprüft, deren einer von der Kgl. Regierung, einer von der
Akademie der Wissenschaften und drei von der Stadtverordnetenversammlung in
Stockholm gewählt werden.

Die Fürsorge für die Hochschule kommt in erster Linie den Lehrern zu, von
■denen diejenigen, die eine Professur bekleiden und ihr Amt versehen, sowie
diejenigen, die mit der Vertretung einer Professur beauftragt sind, das
Lehrerkollegium (lärarrådet) bilden. Diejenigen Mitglieder des Lehrerkollegiums, die eine
Professur bekleiden, wählen aus ihrer Mitte auf zwei Jahre einen EeUor. In

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