Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Unterrichtswesen und geistige Kultur. Einl. von P. E. Lindström - 4. Der technische Unterricht. Von S. A. Söderblom
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Leumundzeugnis und Alter von 14 Jahren. Gute Übung in den vier
Rechnungsarten mit ganzen Zahlen. Fähigkeit, einigermassen fehlerfrei die
schwedische Sprache nach Diktat zu schreiben. Einige Kenntnis im Linearzeichnen
und eine deutliche Handschrift.
Für den Eintritt in die Technische Schule für weibliche Zöglinge: dieselben
Eintrittsforderungen wie für die Abend- und Sonntagsschule.
Für den Eintritt in die Höhere Kunstindustrieschule:
Leumundzeugnis und Alter von 16 Jahren, sowie bei einer anzustellenden
Prüfung der Nachweis einer solchen Fertigkeit im Freihandzeichnen und
Linearzeichnen, wie auch, je nach der Studienrichtung, in Malen und Modellieren,
dass der Aufzunehmende voraussichtlich mit Nutzen an dem Unterricht
teilnehmen kann; für den Eintritt in das Zeichenlehrerseminar ist, ausser dem
Leumundzeugnis, ein Zeugnis darüber beizubringen, dass der Aufzunehmende
das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat, sowie ferner entweder ein Zeugnis über
abgelegtes Realschulexamen oder ein von der Direktion gutzuheissendes Zeugnis
darüber, dass der Aufzunehmende sich die entsprechenden Kenntnisse erworben
hat, nebst Nachweis der erforderlichen Fertigkeit im Freihandzeichnen und
Linearzeichnen, wie auch in der Perspektiv- und Schattenlehre.
Für den Eintritt in die Baugewerks- und in die Maschinengewerbeschule sind
erforderlich:
Leumundzeugnis und Alter von 16 Jahren, sowie ein Zeugnis über
mindestens halbjährige praktische Tätigkeit, ferner die Fähigkeit, einigermassen
fehlerfrei die schwedische Sprache nach Diktat zu schreiben, gute Übung in der
Behandlung der vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen und Brüchen sowohl in
der Arithmetik als in der Algebra, Kenntnisse in der Geometrie, entsprechend
den vier ersten Büchern des Euklid, sowie eine solche Fertigkeit im
Freihandzeichnen, Linearzeichnen und geometrischen Konstruktionszeichnen, dass der
Unterricht in diesen und auf ihnen basierten Lehrfächern mit Vorteil ausgenutzt
werden kann.
Unterricht wird erteilt in: schwedischer Sprache, Arithmetik, Algebra und
Geometrie, Schönschreiben, Buchführung, geometrischer Konstruktionslehre mit
Zeichnen, Freihandzeichnen, Physik, Chemie und Elektrotechnik,
kunstindustriellem und mechanischem Fachzeichnen, dekorativem Malen und Anstreichen,
Modellieren, Mechanik, Maschinen- und Gebäudekonstruktionslehre nebst Zeichnen,
Perspektivlehre mit Zeichnen, Figurenzeichnen, Holzschnitzerei, Ziselieren und
Gravieren, Formen- und Ornamentlehre, Kunstnäherei und Kunstweberei,
Klöppeln, Lederplastik, Buchhandwerk u. a. Fächern.
F) Schliesslich sind zu erwähnen die gegenwärtig in einer Anzahl von
etwa 80 vorhandenen niederen technischen Gewerbeschulen, die ihre
Entstehung der Initiative einzelner Kommunen verdanken, von denen aber
doch die grosse Mehrzahl auch Staatszuschuss geniesst. Dass diese
Schulen einen verschiedenartigen Unterricht erteilen, je nach den verschiedenen
örtlichen Bedürfnissen und Verhältnissen, versteht sich von selbst.
Indessen dürfte sich im grossen und ganzen sagen lassen, dass sie dazu bestimmt
sind, Personen, die als Lehrlinge oder Arbeiter in Handwerk und
Industrie beschäftigt sind und ausserdem sich gewisse technische oder
kaufmännische Kenntnisse anzueignen wünschen, zweckmässigen Unterricht
zu erteilen.
Die untere Altersgrenze für die Aufnahme ist im allgemeinen 14 Jahre und
das erforderliche Mass von Kenntnissen ein durchgemachter Volksschulkursus. Die
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