- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Arbeits- und Lohnverhältnisse der Arbeiter. Von B. Nyström

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V. SOZIALE BEWEGUNGEN.

meister) sogar als grösser als die der Arbeiter angegeben wird (im Jahre 1910
bezw. 63 000 und 54 000), kommen innerhalb des ganzen Fabrikgewerbes
durchschnittlich 26 Arbeiter auf eine Fabrik und innerhalb der eigentlichen
Grossindustrie ca. hundert Arbeiter auf jede Arbeitsstelle. Zieht man ausserdem
in Betracht, dass ungefähr 75 % der gesamten Lohnarbeiter des Bergbaus und
Gewerbes bei Aktiengesellschaften angestellt 3ind, so ist leicht ersichtlich, wie
unpersönlich das Verhältnis zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern der
industriellen Berufe sich gestalten muss.

Die Anzahl in Industrie, Handel und Verkehr beschäftigter Arbeiter dürfte
zurzeit 500 000 eher über- als untersteigen. Von diesen kamen im Jahre 1911
auf Fabrikindustrie und Bergbau ca. 335 000 (einschliesslich 46 000 erwachsener
Frauen und 44 000 Personen unter 18 Jahren), die sich der Berechnung nach
in folgender Weise verteilen: 4 % Steinindustrie, 5 % Bergwerksindustrie, 12 %
Eisenindustrie, 11 % Maschinenindustrie, 15 % Holzindustrie, 4 %
Holzstoffindustrie, 12 % Textilindustrie und 37 % sonstige Industrien.

Während die Preisbildung auf dem Arbeitsmarkt der Landwirtschaft der
Hauptsache nach durch das örtliche Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage in
Bezug auf Arbeitskraft bedingt wird, ist für die Gestaltung der Lohn- und
Arbeitsverhältnisse der Industrie die Vertragspolitik sowohl der Arbeitgeber- als
der Arbeiterorganisationen von sehr grosser Bedeutung. Die Resultate der
Verhandlungen und Kämpfe dieser Parteien sind in grosser Ausdehnung schriftlich
in Tarifverträgen fixiert worden, und derartige regeln gegenwärtig die
Lohn-und Arbeitsverhältnisse in einer grossen Anzahl mehr industrialisierter Gewerbe
(vgl. unten). Ein Studium dieser Verträge, die sich oft durch grosse
Ausführlichkeit und Detailreichtum auszeichnen, ist in hohem Grade geeignet, das
für Arbeitsverhältnisse einzelner Erwerbszweige Charakteristische klar erkennen
zu lassen. Will man sich aber darüber vergewissern, dass die Schilderung wirklich
die industriellen Arbeitsverhältnisse so veranschaulicht, wie sie sind, und nicht
nur wie man sie hat gestalten wollen, so sind die Angaben der Tarifverträge
über Höchstarbeitszeit und Mindestarbeitslohn für Arbeiter mit normalem
Arbeitsvermögen unter gewöhnlichen Verhältnissen durch direkt von Arbeitgebern
und Arbeitnehmern eingezogene Angaben über die tatsächliche Arbeitszeit und
den wirklichen Arbeitslohn während eines gewissen bekannten Zeitraums zu
ergänzen und zu kontrollieren.

Betreffs der Arbeitszeit liegen Angaben letztgenannter Art in einem vom
Kommerzkollegium veröffentlichten Bericht über die Länge der Arbeitszeit in
Industrie und Handwerk im Jahre 1905 vor, die sich auf ca. 345 000 Arbeiter
beziehen. Es geht hieraus hervor, dass der durchschnittliche Nettoarbeitstag
in verschiedenen Berufsgruppen zwischen 8’5 und 10*6 Stunden schwankte und
im Durchschnitt für sämtliche Gruppen 10 Stunden betrug.

Die ordentliche Arbeitszeit kann indessen sowohl verkürzt als verlängert
werden. In vielen Gewerben herrscht so z. B. sog. Saison, indem Arbeit in
grösserer Ausdehnung nur während gewisser Teile des Jahres erhalten werden
kann. Vgl. unten.

Wenn eilige Arbeit innerhalb eines Gewerbes herrscht, kann die Arbeit auf
Abende oder Sonn- und Feiertage ausgedehnt werden, wobei jedoch für Arbeit
über die ordentliche Arbeitszeit hinaus in den meisten Fällen besondere
Zuschläge für Uberstunden gewährt werden. Ein anderes System besteht in der
Anordnung der Arbeit in Schichten. Es gibt aber auch Industrien, wo für
den normalen Betrieb die Arbeit in einander ablösenden Arbeitsschichten
entweder nur von gewissen Arbeitergruppen, wie Brennern bei Ziegeleien,
Maschinisten und Heizern usw., oder von dem grösseren Teil des Arbeiterpersonals,
wie in der Zucker-, Bergwerks-, Hütten-, Sägewerk-, Holzstoff- und
Papierindustrie u. a. m., betrieben wird. Die Schichten sind gewöhnlich als 12-Stun-

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