Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Arbeits- und Lohnverhältnisse der Arbeiter. Von B. Nyström
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I)[13 ARBEITS- UXD LOHXVERHÄLTN’ISSE DER ARBEITER. ()93
denschichten mit zwei einander ablösenden Arbeiterabteilungen oder auch als
8-Stundenschichten eingerichtet, in welch letzterem Falle die Arbeitszeit im
Durchschnitt pro Arbeiter und Tag 12 Stunden ist, wenn zwei Arbeiterschichten
angewandt werden, nur 8 Stunden dagegen bei drei Arbeiterschichten.
Besonders in der Bergwerks- und Hüttenindustrie kommen jedoch neben diesen
Hauptarten von Schichten auch andere, nach abweichenden Prinzipien
angeordnete Schichtformen vor.
Was den Arbeitslohn in den industriellen Berufen betrifft, so fliessen hier die
Quellen spärlich, in gewissem Grade sogar spärlicher als bezüglich der
Landwirtschaft. Während betreffs der Landarbeiter, wie oben erwähnt, die
Lohnentwicklung nahezu ein halbes Jahrhundert zurückverfolgt werden kann, liegt
bezüglich der Industriearbeiter nur ein sehr dürftiges Material dieser Art vor. Die
zerstreuten Notizen betreffs der Lohn- und Arbeitsverhältnisse dieser Arbeiter,
die zugänglichen Quellen zu entnehmen gewesen sind, müssen ausserdem mit
grosser Kritik im Hinblick auf die raschen Veränderungen behandelt werden,
die die Industrie in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht erfährt. Ein
für die Entwicklung der Lohnverhältnisse im Gewerbe während der letzteren
Zeit äusserst charakteristischer Zug möge indessen hier hervorgehoben werden,
nämlich die Ersetzung des Naturallohns durch Geldlohn. Während es in
den meisten Handwerken, wie z. B. dem Bäcker-, Schuhmacher- und
Schneidergewerbe, früher die Regel war, dass der Geselle freie Kost und Logis beim
Meister genoss, ist der Kampf, den die Arbeiter gegen diese Lohnform geführt
haben, nunmehr mit vollständigem Erfolg gekrönt worden, indem das Kost- und
Logissystem grundsätzlich abgeschafft ist und nur an Plätzen vorkommt, wo für
die Arbeiter beträchtliche Schwierigkeiten bestehen, sich zu annehmbarem Preise
Wohnung und Kost zu besorgen. Während die Arbeiter in den Bergbau- und
Hüttenbezirken in älteren Zeiten als Entschädigung für ihre in
herkömmlicher Weise und zu herkömmlichen Zeiten verrichtete Arbeit einen Lohn in
Geld und in natura, nicht selten durch Bewilligung von sog. »Kinderkorn:?
o. dgl., in gewissem Masse nach der Grösse und den Bedürfnissen jeder Familie
abgepasst, erhielten, werden die Arbeitsbedingungen bei den meisten schwedischen
Eisenwerken nunmehr durch einen zwischen dem Eisenwerksverband und den
betreffenden Zentralverbänden im Jahre 1908 abgeschlossenen Reichstärif geregelt,
basiert auf der Grundlage ausschliesslichen Barlohnes, der unter der
Voraussetzung festgesetzt ist, dass Naturalien in Form von freier Wohnung, freiem
Holz, Wohnungsgeldzuschuss, Kartoffelland o. dgl. von den Arbeitern nicht
mehr genossen werden. Will ein Arbeiter heute Wohnung, ein Stück Land o.
dgl. vom Werke her erhalten, so muss er sich einen Abzug von seinem Lohn
in Höhe des geschätzten Wertes dieser Naturalien gefallen lassen.
Mangels einer allgemeinen Lohnstatistik scheint man jedoch ein allerdings
nur summarisches Bild von der Höhe der Löhne innerhalb verschiedener
Erwerbszweige in der Weise erhalten zu können, dass man von den Angaben
über die Durchschnittswerte der bei der grossen Arbeitseinstellung 1909 verloren
gegangenen Arbeitstage ausgeht, die sich in dem Bericht des
Kommerzkollegiums über den Grossstreik mitgeteilt finden. Für sämtliche 285 000 hier
berücksichtigte Arbeiter in Industrie, Handel und Verkehr beträgt der
Durchschnittslohn pro Tag 3*52 Kr, für die einzelnen Gewerbe variieren die
Durchschnittszahlen aber sehr beträchtlich. Die niedrigsten Arbeitslöhne werden in
den Industriezweigen angetroffen, die in grösserer Anzahl weibliche
Arbeitskraft anwenden, wie z. B. in der Textilindustrie (2"32 Kr), Tabaksindustrie (2’65
Kr), im Buchbindergewerbe (2’62 Kr) usw. Hohe Arbeitslöhne herrschen vor
allem bei den stärker ausgesprochenen Saisongewerben, wo Arbeit in grösserer
Menge nur während eines Teiles des Jahres erhalten werden kann, z. B. dem
Malergewerbe (5"<u Kr), dem Baugewerbe (4’69 Kr), der Hafenarbeit (4’0i Kr)
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