Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Organisationswesen der Arbeiter und der Arbeitgeber. Von O. Järte und B. Nyström - Vereinsgesetzgebung. Von E. Sjöstrand
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V. SOZIALE BEWEGUNGEN.
stärke zu bestimmen, im voraus geregelt wird. Nachdem es dem Verein beinahe
vollständig gelungen ist, diese Prinzipien innerhalb der von ihm kontrollierten
Arbeitsgebiete durchzuführen, scheint sich das Interesse des Vereins besonders
auf die Lohnfrage gerichtet zu haben. Im Jahre 1912 hat der Verein so ein
besonderes statistisches Bureau eingerichtet, dessen Hauptaufgabe es ist, den
Überblick über die Preisverhältnisse des Arbeitsmarktes zu ermöglichen, ohne
welchen als Unterlage eine zielbewusste Lohnpolitik, die eine Gleichförmigkeit
im Lohnsystem herbeiführen und das Interesse des ganzen Gewerbes, und nicht
nur den zufälligen Vorteil des einzelnen Arbeitgebers, wahren will, eine
Unmöglichkeit ist. Seit 1907 ist Hj. von Sydow Vorsitzender und Direktor des Schw.
Arbeitgebervereins.
Von dem Arbeitsfeld des Schwedischen Arbeitgebervereins, der, wie erwähnt,
beinahe die ganze Grossindustrie umfasst, sind indessen die Maschinen- und
Schiffbauindustrie und die ihr nahestehenden Zweige fast vollständig
ausgenommen. Innerhalb dieser Gewerbezweige wirkt nämlich der ebenfalls 1902
gegründete Schwedische Werkstättenverein, der 1913 189 Mitglieder mit 29 492
Arbeitern zählte. Der Verein hat durch eine kräftige und zielbewusste Politik
in hohem Grade dazu beigetragen, den Arbeitsverhältnissen in seinem
Tätigkeitsgebiete Ordnung und Sicherheit zu verleihen, über welches er sich u. a. durch
seine Personal- und Lohnstatistik, die er zuerst von allen schwedischen
Arbeitgebervereinen errichtet hat, eine eingehende Kenntnis zu verschaffen gewusst
hat.
Die Bautätigkeit und die damit zusammenhängenden Handwerkszweige bilden
das Wirkungsfeld des im Jahre 1903 konstituierten Zentralen Arbeitgeberbundes,
der augenblicklich etwa 2 000 Arbeitgeber mit 30 000—40 000 Arbeitern
umfasst.
Neben den ebengenannten Vereinen gibt es in Schweden verschiedene andere
Arbeitgebervereine, unter welchen folgende die bedeutendsten sind: der
Schwedische Eisenbahnarbeitgeberverein, der Schwedische Landarbeitgeberverein, der
Schwedische Buchdruckerverein (Firmaabteilung), der Schwedische
Bäckereigewerbeverein, tlie Zentralstelle der schwedischen Schneidermeistervereine und der
Schwedische Reederverein.
In den letzteren Jahren haben sich in der Organisationsbewegung der
Arbeitgeber starke Tendenzen zur Zentralisierung geltend gemacht. Das
bedeutungsvollste Resultat hiervon ist bisher die Einrichtung des
Vertrauensrates der sehivedischen Arbeitgeber im Jahre 1910 gewesen,
wodurch ein Zusammenarbeiten zwischen dem Schwedischen
Arbeitgeberverein, dem Zentralen Arbeitgeberbund, dem Reederverein und dem
Landarbeitgeberverein in gewissen Fragen organisiert worden ist. Zu erwähnen
ist ferner, dass zwischen den schwedischen Arbeitgebervereinen und
den entsprechenden Vereinigungen in Norwegen, Dänemark und
Finnland gewisse Formen für ein gemeinschaftliches Arbeiten geschaffen
worden sind.
Vereinsgesetzgebung.
Die in Schweden gemachten Versuche, eine Gesetzgebung für Vereine mit
idealen Tendenzen (ideella föreningar) zuwegezubringen, haben in erster Linie
den Zweck verfolgt, diesen Vereinen Rechtsfähigkeit zu erteilen, d. h. die
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