Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Arbeitsnachweis. Von G. Huss
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DER ARBEITSNACHWEIS.
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mit übelständen behaftet gezeigt. Da sie überdies eines organisierten
Zusammenwirkens ermangeln, um Angebot und Nachfrage nach
Arbeitskräften zwischen verschiedenen Gewerben und Gegenden in grossem
Massstabe auszugleichen, hat die Gesellschaft durch Errichtung des öffentlichen
Arbeitsnachweises eingreifen müssen.
Einige Städte — Hälsingborg und Gotenburg — machten im Jahre 1902 den
Anfang damit, kommunale Arbeitsnachweisanstalten zu errichten. Unter guter
Leitung gelang es diesen Anstalten, Vertrauen und Zuspruch zu gewinnen, so
dass eine grosse Anzahl anderer Gemeinden nunmehr dem Beispiel gefolgt ist.
Auf Antrag der Regierung hat der Reichstag im Jahre 1906 beschlossen,
Staatsmittel (im Jahre 1913 55 000 Kronen) zur Unterstützung solcher öffentlichen
Anstalten anzuweisen, welche gewisse Bedingungen (u. a. paritätischer Vorstand)
erfüllten und sich unter staatliche Kontrolle stellten. Diese leitende Tätigkeit
des Staates, von dem Reichsamt für soziale Angelegenheiten ausgeübt (einer der
Abteilungsdirektoren desselben ist gleichzeitig Arbeitsnachweisinspektor) hat die
Entwicklung des öffentlichen Arbeitsnachweises erheblich gestärkt und gefördert.
Die Mitwirkung des Staates hat es hauptsächlich darauf abgesehen,
die Kostenlosigkeit und den unparteiischen Charakter der
Arbeitsvermittlung sowie ihre Organisierung zum Nutzen für das ganze Land und
alle Gewerbe zu überwachen. Während früher freistehende kommunale
Anstalten in grösseren Ortschaften errichtet worden sind, ist nunmehr
ein System von Kreis-(Provinzial-)verbänden entstanden, in welches die
Gemeindeanstalten eingefügt werden. Die Organisation dieser Verbände
wechselt je nach den Verhältnissen und den zugänglichen Hiilfsmitteln
der betr. Provinzen: an eine Hauptanstalt in der grössten Stadt der
Provinz schliessen sich gewöhnlich eine Anzahl Filialen, ausnahmsweise auch
Vertreter, an.
Unter Leitung des Staates (besonders bei den vom Staate veranstalteten
Konferenzen) sind einheitliche Grundsätze für die Geschäftsführung durchgeführt
worden, die eine schnelle Kontrolle und eine gute Übersicht über den Arbeitsmarkt
ermöglichen. Die Statistik der Arbeitsnachweisanstalten ist von grosser
Bedeutung nicht nur für ihre Tätigkeit, sondern auch für die Kenntnis des
Arbeitsmarktes, der Arbeitslosigkeit usw.
Dadurch, dass der Staat die Kosten für Post-, Telephon- und
Telegraphverbindungen ersetzt, hat er das gegenseitige Zusammenwirken der Anstalten
anzuregen versucht, um Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften auszugleichen.
In derselben Absicht hat er ein System mit Vakanzenlisten, d. h. Verzeichnissen
von Stellengesuchen und Stellenangeboten, eingeführt; derartige gibt es teils für
jede Anstalt, teils für die Distrikte, in welche die Anstalten für diesen Zweck
gruppiert sind, teils auch für das ganze Land (Reichsvakanzenlisten,
zusammengestellt und distribuiert vom Reichsamt für soz. Angel.). Um den
erforderlichen Austausch an Arbeitskräften tunlichst zu erleichtern, hat der Staat ferner
besondere Mittel angewiesen, um einen Teil des Verlustes zu ersetzen, den die
Anstalt dadurch erleidet, dass sie dem engagierten Arbeiter seine Reisekosten
vorschiesst.
Über die erfreuliche Entwicklung des öffentlichen Arbeitsnachweises seit dem
Jahre 1906 geben folgende Ziffern Auskunft:
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