- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Erster Teil : Land und Volk /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Arbeitsnachweis. Von G. Huss

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7-J4 V. SOZIALE BEWEGUNGEN.

Laut dieser darf solche Stellenvermittlung nicht ohne erhaltene Genehmigung
seitens der Provinzialregierung betrieben werden. Eine solche Genehmigung
wird nur einem unbescholtenen schwedischen Staatsangehörigen gewährt, dessen
Lebenswandel und Vermögensverhältnisse als einwandfrei bekannt sind, und der
auch sonst dazu geeignet ist. Die Genehmigung kann zurückgezogen werden,
wenn die Umstände hierzu Veranlassung geben. Dieselben Bestimmungen gelten
betreffs der Erlaubnis, Vertreter anzuwenden. Vermittler, welche Stellungen
nach auswärts vermitteln, haben eine Kaution von mindestens ein-, höchstens
fünftausend Kronen zur Erfüllung gewisser Verpflichtung ihrerseits zu stellen.
Bei Vermittlung von Gesinde soll nämlich ein schriftlicher Vertrag
abgeschlossen werden, durch welchen der Vermittler zur ökonomischen Haftung
verpflichtet werden soll, falls das Gesinde die vermittelte Stelle oder den
vereinbarten Lohn nicht bekommt oder ohne gesetzlichen Grund aus dem Dienste
entlassen wird. Solche Verträge dürfen nicht ohne Vorzeigung des vom letzten
Arbeitgeber ausgestellten Zeugnisses abgeschlossen werden; dieses soll vorgezeigt,
sowie der Vertrag von der zuständigen Polizeibehörde bescheinigt werden. Wenn
ein Dienstbote aus dem Lande befördert wird und nicht in den Genuss der
vereinbarten Vergünstigungen gekommen ist, kann Anzeige bei einem schwedischen
Konsul erstattet werden, dem es obliegt, entweder dem Dienstboten zu seinem
Rechte zu verhelfen oder andernfalls der Provinzialregierung Bericht zu erstatten,
die dem Dienstboten Entschädigung aus der Kaution des betreffenden
Vermittlers leisten kann.

Der Vermittler hat weiter ein der Polizeibehörde zugängliches Verzeichnis
der vermittelten Stellen und Personen zu führen.

Der Prüfung der zuständigen Staatsbehörden liegt zurzeit die Frage einer
Beschränkung des Rechtes Stellenvermittler zu werden, sowie einer wirksameren
Kontrollierung der privaten Stellenvermittler vor.

Gemeinnützige Arbeitsnachweise durch freiwillige Organisationen sind
auch in gewissem Masse angewandt worden, besonders für einige gelernte,
besser gestellte Berufe, wie für Apothekergehülfen, Handlungsgehülfen,
Privatbeamte, Krankenpflegerinnen, Privatlehrerin len usw.;
gleichartigen Charakters sind die Anordnungen, die bei gewissen Bildungsanstalten
für die Schüler getroffen werden, welche die betreffenden Anstalten
absolviert haben. Philanthropische und Wohltat igkeits vereine suchen in
ähnlicher Weise Personen in Notlagen, u. a. entlassenen Strafgefangenen
Beistand zu leisten.

Etliche Verbände der organisierten Arbeitgeber und Arbeiter haben
gleichfalls versucht, wie vormals die alten Zünfte, dem Bedürfnis eines
Arbeitsnachweises für ihre Mitglieder entgegenzukommen.

Eine Menge Formen kann in den einzelnen Gewerben unterschieden
werden, indem bald die Unternehmer, bald die Arbeiter oder auch beide Teile
— jeder für sich oder zusammen — Arbeitsnachweisstellen errichtet haben.
Diese Einrichtungen haben jedoch keine grössere Bedeutung erlangt, teilweise
deshalb, weil nur wenige Verbände so leistungsfähig sind, dass sie an mehreren
Orten wirklich effektive Massnahmen haben treffen köni en. Vor allem hat aber
hierbei der starke Gegensatz zwischen den Koalitionen der Arbeitgeber und
Arbeiter hindernd im Wege gestanden, welche in Konfliktszeiten auch den
Arbeitsnachweis als Waffe in den Arbeitskämpfen benutzen wollen.

Der öffentliche Arbeitsnachweis. Die obenerwähnten Formen der
Arbeitsvermittlung haben sich für den Zweck unzureichend sowie teilweise

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