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SOZIALVERSICHERUNG-.
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vereine. Diese letzteren Vereine, deren es augenblicklich etwa 100 geben dürfte,
betreiben unter einfacheren Formen eine Art Lebensversicherungstätigkeit in
kleinerem Massstabe. Das ebenerwähnte Gesetz bezweckt teils die Regelung der
vereinsrechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Unterstützungsvereine, teils auch
eine zweckmässige Begrenzung der Unterstützungsvereinstätigkeit und die
Schaffung einer gewissen Beaufsichtigung und Kontrolle derselben. Zu diesem Zwecke
ist eine besondere Aufsichtsbehörde für die Unterstützungsvereine errichtet worden,
als welche bis auf weiteres das Kgl. Reichsamt für soziale Angelegenheiten
fungiert, Gesetzlich sind die Unterstützungsvereine unter gewissen Umständen
dem Eintragungszwang unterworfen. Die Pflicht, sich eintragen zu lassen,
liegt der Pensionskasse ob, wenn ihre Mitgliederanzahl 50 beträgt. Von diesem
Gesetz ausgenommen sind u. a. Anstalten, für deren Unterstützungspflicht der
Staat oder die Kommune verantwortlich ist, oder eine Pensionskasse für im
öffentlichen Dienst angestellte Personen, die vom Könige von den Bestimmungen
des Gesetzes entbunden worden ist.
Unsere Kenntnis der vorhandenen Pensionskassen ist noch ziemlich
unvollständig. Die in dieser Beziehung gegenwärtig zugänglichen Quellen bestehen
aus den fünfjährigen Berichten der Regierungspräsidenten, die jetzt zu erscheinen
aufgehört haben, von denen die letzte Sammlung indessen die fünfjährige Periode
1901—05 umfasst, ferner zwei Sachverständigengutachten vom Jahre 1905 und
vom Jahre 1910. Keine der angeführten Quellen dürfte jedoch auf
Vollständigkeit Anspruch machen können.
Von den 210 Pensionskassen, über welche, die Seemannsämter nicht
einberechnet, in den fünfjährigen Berichten der Regierungspräsidenten Bericht
erstattet wird, waren, soweit Angaben hierüber vorliegen, 3 Kassen schon vor Anfang
des 18. Jahrhunderts, 19 im 18. Jahrhundert, 45 in den Jahren 1801—50,
sowie 127 in der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegründet, während 3
der betreffenden Kassen nach Anfang des jetzigen Jahrhunderts hinzugekommen
sind. Der Gesamtvermögensbestand am Schlüsse des Jahres 1905 betrug
146 096 842 Kr. Nicht weniger als 63 Kassen mit einem Kapital von 128 125 286
Kr (oder 88 % des Vermögens sämtlicher Kassen) hatten ihren Sitz in Stockholm,
wobei jedoch zu beachten ist, dass mehrere dieser Kassen ihre Tätigkeit im
ganzen Lande ausübten.
Mit Bezug auf die Höhe des Kapitalvermögens und die Gruppierung der
Pensionskassen nach der Berufsstellung der Mitglieder bringen die oben angezogenen
Sachverständigengutachten folgende Ziffern:
Nach dem Gutachten
vom Jahre 1905
(für die Zeit
1902—03)
Anzahl KaI,ital"
Nach dem Gutachten
vom Jahre 1910
(für 1909)1
Kassen
1. Pensionskassen für im öffentlichen
Dienst Angestellte
vermögen
Kr
Anzahl
Kassen
[-Kapitalvermögen-]
{+Kapital-
vermögen+}
Kr
im Zivildienst Angestellte 3 63 815 19 51788 261 22 51852 076
im Militärdienst » 6 353 351 47 20 700 081 53 21053 432
im Unterrichtsdienst » 1 365 790 11 35 408 363 12 35 774153
im Dienste der Kirche » 11 162 321 22 12 954 835 33 13117156
im Kommunaldienst » 11 1141337 8 1 897 957 19 3 039 294
Zusammen
[-Kapital-Anzahl vermö-Kassen-]
{+Kapital-
Anzahl vermö-
Kassen+} gen
Kr
Summa 32 2 086 614 107 122 749 497 139 124836111
2. Pensionskassen für Beamte und
Arbeiter bei privaten Arbeitgebern 22 7 688 346 41 14 264 480 63 21952826
3. Sonstige Pensionskassen . • . . 68 7 767118 31 4325 323 99 12 092 441
Zusammen 122 17 542 078 179 141339 300 301 158881378
Ausser den im Gutachten vom Jahre 1905 angeführten.
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