Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 1. Arbeiterfragen und Sozialpolitik - Sozialversicherung
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
786
V. SOZIALE BEWEGUNG EN.
lidenfonds (3 405 438 Kr) und Invaliden- und Pensionsfonds der
Bevä-ringsmannschaft (3"591 563 Kr). Zusammen gewährten diese drei Fonds
im Jahre 1912 ungefähr 13 000 Personen Unterstützungen in einem
Gesamtbeträge von über 800 000 Kr.
Verschiedene der obenerwähnten 895 sog. Fonds, über welche unter
diesem Namen in den fünfjährigen Berichten der Regierungspräsidenten
Bericht erstattet ist, und die demgemäss hier erwähnt sind, sind indessen in
den obengenannten Gutachten der Sachverständigen zu den sog.
Pensionskassen gerechnet worden und sind dann auch in den oben mitgeteilten
Zahlen über diese letztere Art von Kassen enthalten.
Unfallversicherung. Abgesehen von verschiedenen Spezialvorschriften
enthielten die älteren schwedischen Gesetze keine anderen Bestimmungen
über die Entschädigungspflicht der Arbeitgeber gegenüber den während
der Arbeit verletzten Arbeitern als diejenigen Bestimmungen, welche aus
den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über Schadenersatzpflicht
abgeleitet werden konnten. Der erste Vorschlag zu einer durchgreifenden
Gesetzgebung auf diesem Gebiet wurde im Jahre 1888 von der
obenerwähnten Arbeiterversicherungskommission in ihrem Entwurf zu einer
Gesetzgebung über Versicherung gegen Unfälle während der Arbeit vorgelegt.
Der Vorschlag der Kommission zielte ab auf eine obligatorische
Unfallversicherung der Arbeiter innerhalb der Industrie, des
Landtransportwesens und der Schiffart. Dieser Vorschlag fand jedoch nicht die
Zustimmung des Reichstages.
Inzwischen hatte aber die Arbeiterversicherungskommission ihre
Arbeiten fortgesetzt und im Jahre 1889 einen Entwurf zu einer
allgemeinen Altersversicherung für die gesamte Bevölkerung vorgelegt.
Dieser Vorschlag wurde jedoch von der Regierung nicht gebilligt, sondern sie
nahm stattdessen den Gedanken auf, die Altersversicherung und die
Unfallversicherung im Zusammenhang mit einander und zwar auf Grund des
Invaliditätsprinzips zu lösen. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 1891
eine neue Kommission, die sogenannte neue
Arbeiterversicherungskommission eingesetzt, die zwei Jahre später einen Entwurf zu einem
Gesetz betreffend die Gewährung von Renten bei dauernder
Arbeitsunfähigkeit vorlegte. Die Versicherung sollte nur die Industriearbeiter
umfassen und bei Arbeitsunfähigkeit in Kraft treten, ob nun diese durch
Alter, Unfall oder andere Ursachen herbeigeführt würde. Die Kosten
sollten durch Versicherungsbeiträge bestritten werden, die teils die
Arbeitgeber, teils die Versicherten bezahlen sollten. Auch dieser Vorschlag fand
indessen nicht den Beifall des Reichstags. Dasselbe Geschick erfuhr ein
neuer Entwurf, der auf den Hauptgründen des vorigen Vorschlages
aufgebaut war und dem Reichstage des Jahres 1898 vorgelegt wurde.
(Näheres über die beiden Entwürfe der Jahre 1895 und 1898 siehe unter
»Alters- und Invaliditätsversicherung».)
Nach all diesen missglückten Versuchen, das Problem auf Grund der
Versicherungspflicht zu lösen blieb nichts anderes übrig, als eine auf der
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>