Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 2. Frauenfrage. Von Lydia Wahlström
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V. SOZIALE BEWEGUNG EN.
nung und dadurch das Recht zu erlangen, ihre Güter selbst zu verwalten.
Zurzeit wird ein neues Familienrecht von der Gesetzentwurfskommission
ausgearbeitet, die für gewisse dabei vorkommende Fragen auch weibliche
Sachverständige zugezogen hat.
Während der letzten Jahrzehnte hat eine bedeutende Umwälzung
innerhalb des Arbeitsfeldes der Frau stattgefunden. Die Arbeitskraft der
Frau, die früher reichliche Verwendung in den mannigfaltigen
Beschäftigungen innerhalb des Hauses fand, wurde in dieser Hinsicht vielfach
wertlos, seitdem infolge der Entwicklung der Industrie derartige Arbeiten zu
weit billigerem Preis in den Fabriken ausgeführt werden. Den so
freigewordenen Arbeitskräften eine andere Verwendung zu verschaffen,
wurde eine Aufgabe, die immer mehr in den Vordergrund trat. Bei den Frauen
der niederen Stände ging das leicht, infolge der Anstellung, die ihnen
gerade von den Fabriken geboten wurde. Bei den höheren Ständen dagegen
bedurfte es offenbar einer besonderen Ausbildung für neue Arbeitsfelder,
und die Gelegenheiten dazu sind während der letzten fünfzig Jahre in
grossem Massstabe geschaffen worden.
Eine Menge höherer Mädchenschulen sind von Privaten mit nicht
unbedeutender staatlicher Unterstützung errichtet worden, und der Staat selbst unterhält
ein Seminar zur Ausbildung von Lehrerinnen für diese Schulen (seit 1861)
sowie mehrere Seminare zur Ausbildung von Lehrerinnen an den Volksschulen
(seit 1859). Im Jahre 1856 erhielt die Frau Zutritt zum Konservatorium der
Musikalischen Akademie und 1866 zur Lehranstalt an der Akademie der freien
Künste. 1870 wurden ihr die Universitäten geöffnet, und während der Jahre
1870—1911 haben insgesamt 2 190 Frauen die Reifeprüfung abgelegt. 1870
erhielt die Frau das Recht, die medizinischen, und 1873, die übrigen
akademischen Prüfungen (ausser den theologischen und der juristischen
Lizentiatenprii-fung) abzulegen, und wir haben augenblicklich in Schweden 15 weibliche
Doktoren der Philosophie und 36 praktizierende Ärztinnen, 3 Kandidatinnen der
Theologie und 2 Kandidatinnen des Rechts. Ein weiblicher Doktor der
Rechte (nach besonders erhaltenem Dispens), Elsa Eschelsson, war von
1897 bis zu ihrem Tode, 1911, Dozentin des bürgerlichen Rechts in
Uppsala und übte gleichzeitig eine umfassende wissenschaftliche
Schriftstellertätigkeit aus. Zurzeit gibt es eine Dozentin der Physik in Uppsala und
eine der Literaturgeschichte in Lund sowie eine schwedische Dozentin des
Altenglischen in Cambridge. Beiläufig sei daran erinnert, dass die Stockholmer
Hochschule die erste in Europa war, die eine Frau als Professor anstellte (Frau
Kovalevski). 1903 erhielten unverheiratete Frauen Zutritt zu den
Stadtphysi-katen, zu Unterarzt stellen an Krankenhäusern, Irrenhäusern und Badeanstalten,
sowie zu niederen Lehrerstellen an medizinischen Fakultäten. 1909 wurde ein
Antrag auf Änderung des § 28 der Verfassung angenommen, abzielend auf
Zulassung der Frauen zu ärztlichen Ämtern sowie zu Lehrämtern an den staatlichen
Schulen mit Ausnahme der theologischen Lehrämter an den Universitäten, und
schliesslich zu andern Stellen an Anstalten für Wissenschaft, Hausindustrie oder
schöne Kunst. Die besondere Gesetzgebung für jeden einzelnen Fall ist indes
noch nicht zustande gekommen. — Zum Gymnastischen Zentralinstitut haben
Frauen seit 1864 Zutritt. An den Post- und Telegraphenverwaltungen erhalten
Frauen seit 1863 und an den Eisenbahnen seit 1869 Anstellung. In
Bibliotheken, Banken und Kontoren sowie in den Amtsbereichen des Staates vermehrt
sich die Zahl der Frauen stark, und im Volksschullehrerstande bilden die Leh-
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