Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Soziale Bewegungen - 3. Alkoholfrage. Von Einar J:son Thulin
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DIE ALKOHOLFRAGE.
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der Weinerzeuger war 10, die der Biererzeuger 05. Ferner gal) es 6!)
Verkaufsstellen für sowohl Ausschank wie Kleinverkauf von Wein und Bier, 5 nur für
Wein und 23 nur für Bier. Nur Ausschank von Wein und Bier wurde an 143
Stellen betrieben, Ausschank nur von Wein an zwei und Ausschank nur von
Bier an 125 Stellen. Schliesslich gab es auf dem Lande nicht weniger als
fi 3 5 Gastwirte, die das Recht des Bierausschanks hatten.
Ausser den bisher erwähnten ständigen Bierverkaufskonzessionen gab es eine
grosse Anzahl gelegentlicher Wein- und Bierverkaufskonzessionen, vermutlich weit
über 1 000. Die Anzahl der Personen, die wegen Übertretung der
Branntweinverkaufsverordnung verurteilt wurden, war im Jahre 1911 620 (davon in
Stockholm allein 129); wegen Übertretung der Wein- und Bierverkaufsordnung wurden
699 Personen verurteilt.
Über die Wirkungen des Alkoholverbrauchs in sozialer Beziehung liegen nur
einige wenige offizielle Untersuchungen vor. Die Obergefängnisdirektion gibt in
ihren Jahresberichten Mitteilungen über den Einfluss der berauschenden Getränke
auf die Kriminalität, auf Grund der von den Gefängnisgeistlichen eingelieferten
Angaben. Im Jahre 1911 betrug die Anzahl der während des Jahres
neuhinzugekommenen Gefangenen, welche in berauschtem Zustand Verbrechen begangen
hatten oder vor der Ausübung des Verbrechens dem Trunk ergeben waren, 1 135
männliche und 36 weibliche Zuchthaussträflingegefangene und 484 männliche
und 8 weibliche Gefängnissträflinge, oder in Prozenten der Gesamtzahl
Neuhinzugekommener in den verschiedenen Kategorien 71’7, 25’5, 54"7 und 21"i %■
Einen Teil der Erhebungen der sogenannten Alkoholeinkünftekommission bildete
eine Untersuchung über den Einfluss des Alkoholgenusses auf die
Inanspruchnahme der Armenpflege. Aus dieser ging unter anderem hervor, dass während
des ersten Quartals des Jahres 1911 in Stockholm das Armenpflegebedürfnis der
direkt unterstützten Minderjährigen in ca. 30 % sämtlicher Fälle hauptsächlich
auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen war, das Armenpflegebedürfnis derjenigen
Personen, welche Familienunterstützungen erhielten, in ca. 19 % der Fälle.
Das Gemeinwesen schöpft aus der Besteuerung der Fabrikation und des
Verkaufs geistiger Getränke bedeutende Einkünfte. Im Jahre 1911 flössen in die
Staatskasse an Branntweinfabrikatsteuer etwa 21 Millionen Kronen, an Malzsteuer
etwa 5 Millionen, an Punschsteuer etwa 1"7 Millionen und an Zollgebühren für
eingeführte Spirituosen, Weine und Malzgetränke ca. 5’2 Millionen. Von den
Verkaufseinkünften wurden im gleichen Jahre ca. 9’6 Millionen an die Städte
verteilt, 3’6 Millionen an die Landgemeinden, 3*3 Millionen an die Landstinge
und 2*4 Millionen an die Landwirtschaftskammern. Ausserdem wurden 190 000
Kronen für die Förderung der Enthaltsamkeit und zur Bekämpfung der Folgen
der Trunksucht zurückgestellt.
Die Forderung nach eingreifenden Massregelu gegen den Alkoholgenuss
ist während des letzten Dezenniums immer stärker zur Geltung gekomme
Besonders scheint der Gedanke an die Durchführung eines Totalverbots
zahlreiche Anhänger zu haben. Unter dem Eindruck der guten Wirkungen
des Alkoholverbots während des grossen Arbeitskonflikts im Jahre 1909
veranstaltete die Vertreterversammlung der Abstinenzgesellschaften
eine Abstimmung über die Verbotsfrage, wobei nicht weniger als
1 884 337 Personen unter den Männern und Frauen über 18 Jahre für
ein Alkoholverbot stimmten, d. h. 55-6 % der gesamten
Einwohnerzahl über 18 Jahre (davon auf dem Lande 1 440 151 und in den Städten
444 186 Personen, in Prozenten 56-2 bezw. 53-7). Im November 1911
setzte die Regierung eine Kommission ein. die beauftragt war. einen Vor-
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