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ZENTRALVERBAND FÜR SOZIALE ARBEIT.
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Durch einen jährlichen Zuschuss wird das Erscheinen des Verbandsorgans Social
tidskrift ermöglicht. Die Zeitschrift, die seit 1901 unter Redaktion von G. H.
von Koch erscheint und jetzt auch Staatszuschuss erhält, öffnet ihre Spalten
einer allseitigen und freien Diskussion über soziale Fragen. Die direkt vom
Verbande besorgten Publikationen bestehen in einer Anzahl kleinerer Schriften,
bibliographischen Arbeiten, Kongressverhandlungen und Berichten über
angestellte Untersuchungen. Ausserdem hat der Verband sich durch pekuniäre
Unterstützung oder auf sonstige Weise an der Herausgabe anderer soziologischer
Arbeiten, so eines 1907 veröffentlichten Sozialen Handbuches, beteiligt.
Kongresse für bestimmte soziale Interessengebiete wurden zu verschiedenen
Zeitpunkten vom Verbande veranstaltet. Auf seine Einladung trat 1906 der
Kongress für Armenpflege und Volksversicherung zusammen. Es war der erste
grosse soziale Kongress in Schweden mit rund 1 000 Teilnehmern. Von den
Ergebnissen dieses Kongresses sei die Gründung des Schwedischen
Armenpflegeverbandes (s. bez. Art.) erwähnt.
Neujahr 1907 wurde eine Konferenz für Kleingrundbesitz abgehalten, zu der
Fachleute und am Kleingrundbesitz direkt Interessierte aus allen Teilen des
Landes eingeladen waren. Die von etwa 375 Personen besuchte Konferenz
behandelte verschiedene Fragen betreffend die Bedürfnisse des Kleingrundbesitzes und
seine Stellung in der schwedischen Bodenpolitik und hatte verschiedene
Resolutionen zur Folge, die der Regierung zugestellt wurden.
Im Herbst 1907 wurde ein zweiter grosser Kongress, der von etwa 800
in Kommunen tätigen Personen besuchte Kommunalkongress, abgehalten, dessen
Verhandlungen den Entwicklungslinien der modernen Kommunalpolitik galten,
und der ein wichtiges praktisches Ergebnis in der Gründung des Schwedischen
Städtebundes zeitigte.
Zur Behandlung der mit Verbrechen und Strafe zusammenhängenden Fragen
wurde 1911 ein Kriminalkongress berufen, dessen Teilnehmer grösstenteils aus
Juristen, Männern des Gefängniswesens und Ärzten bestanden. Auch dieser
Kongress gab Anlass zu einer neuen Organisation zur weiteren Behandlung jener
Fragen: es war dies die Schwedische kriminalistische Vereinigung.
Die Schwedische Sektion der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen
Arbeiterschutz. Um dem Mangel abzuhelfen, der darin lag, dass Schweden kein
Organ zur Beteiligung an der internationalen Arbeit für die Entwicklung der
Arbeiterschutzgesetzgebung besass, besehloss der Zentralverband für soziale
Arbeit 1909, sich als schwedische Sektion der Internationalen Vereinigung für
gesetzlichen Arbeiterschutz zu konstituieren. Dieser Zweig der Tätigkeit des
Verbandes steht unter Leitung eines besonderen Vorstandes, in dem der Vorstand
des Verbandes stark vertreten ist. Die Finanzen der Sektion sind von denen
des Verbandes getrennt und stützen sich auf Jahresbeiträge von industriellen
Unternehmungen sowie von Privatpersonen, die nicht Mitglieder des Verbandes
zu sein brauchen. Die Sektion arbeitet zu den internationalen
Arbeiterschutzkonferenzen Berichte über schwedische Verhältnisse und schwedische
Gesetzgebung aus. Sie hat auch Anträge der internationalen Vereinigung an die
schwedische Regierung zu vermitteln. Auf Anregung der Sektion wurde der
schwedische Verein zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gegründet, der ein Glied
des internationalen Vereins mit demselben Zweck bildet.
Das Bureau des Zentralverbandes für soziale Arbeit zur Gewährung von
Rechtsbeistand an Unbemittelte hat unter Mitwirkung der Stockholmer Abteilung der
Genossenschaft schwedischer Rechtsanwälte in den Jahren 1905—13 eine
ziemlich umfangreiche Tätigkeit entfaltet. Diese wurde jedoch eingestellt, nachdem
die Stadt Stockholm ein Bureau für Rechtsbeistand nach ungefähr denselben
Grundsätzen eingerichtet hatte.
Die Finanzen des Verbandes stützten sich von Anfang an auf Zuwendungen
53—130177. Schweden. 1.
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