Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 3. Molkereiwesen. Von L. G. Thomé
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massnahmen zur förderung der milchwirtschaft. 121
Tab. 28. Ein- und Ausfuhr von Käse.
Jahr Einfuhr, kg Ausfuhr, kg
Schweizerkäse Dessertkäse Andere Sorten Summa
1901 . 363 909 1818
1905 . 320 496 4 839
1906 . 939 976 18 461
1907 . 345 842 47 319 156 370 549 531 9 064
1908 . 265 670 32 884 63 454 362 008 3 501
1909 . 270 137 38 780 43 937 352 854 58 766
1910 . 240 536 35 642 47 128 323306 23 507
1911 . 255 463 39 678 42 074 337 215 2 956
1912 . i 61 920 •518 291 580 211 5 430
Bedeutung für den Absatz der schwedischen Butter auf dem englischen Markte.
Auch für den Verkauf im eigenen Lande spielt sie eine immer grössere Bolle,
weshalb auch viele Molkereien, die nicht für den Export arbeiten, es für nötig
erachten, sich das Recht zur Benutzung der Marke zu erwerben. Seit September
1911 ist durch einen Kgl. Erlass der höchstzulässige Wassergehalt für
Exportbutter auf 16 % festgesetzt und diesbezügliche Kontroll Vorschriften erlassen
worden; die Kgl. Landwirtschaftliche Direktion hat darüber zu wachen, dass die
Untersuchungen in der richtigen Weise betrieben werden. Für den Preis der
Butter ist im wesentlichen die Kopenhagener Butternotierung massgebend. Seit
1897 existiert auch eine sog. schwedische Notierung, die jedoch eine Woche
später als die dänische festgesetzt wird, und die den während der vergangenen
Woche erzielten Durchschnittspreis für prima Ware angibt; sie stellt demnach
eigentlich einen Marktbericht dar. Käse wird, wie oben bereits erwähnt, nur
in geringem Umfange ein- und ausgeführt. Der eingeführte Käse besteht
hauptsächlich aus Schweizerkäse, der aus der Schweiz und aus Deutschland bezogen
wird; ausserdem wird Dessertkäse, überwiegend aus Frankreich, sowie anderer
Käse aus verschiedenen Ländern, in den letzten Jahren hauptsächlich aus den
Niederlanden, eingeführt.
Massnahmen zur Förderung der Milchwirtschaft.
Der Staat und die Landwirtschaftskammern haben in mannigfacher Weise
gesucht, die Milchwirtschaft zu fördern und zu unterstützen.
Instrukteure und Konsulenten. Im Staatsdienst angestellt sind erstens ein
Staatskonsulent für Molkereiwesen, mit der Verpflichtung, der Kgl.
Landwirtschaftlichen Direktion bei der Erfüllung ihrer Obliegenheiten behülflich zu sein
sowie dem Publikum Auskünfte und Ratschläge zu erteilen; zweitens je ein
Landwirtschaftskonsulent in England und in Deutschland zur Beförderung des
Absatzes schwedischer Landwirtschaftsprodukte in diesen Ländern. Mehrere
Landwirtschaftskammern haben Konsulenten oder Länsmeierinnen angestellt mit
der Verpflichtung, innerhalb des betreffenden Läns dem Publikum sowohl mit
Ratschlägen und Auskünften betreffs der Anlage und Einrichtung von
Molkereien als auch mit praktischem Unterricht in der Butter- und Käsebereitung an
die Hand zu gehn.
1 In der offiziellen Statistik wird vom Jahre 1912 ab Schweizerkäse in den wanderen
Sorten» eingerechnet.
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