Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Landwirtschaft. Einl. von H. Juhlin Dannfelt - 3. Molkereiwesen. Von L. G. Thomé - 4. Öffentliche und private Anstalten zur Förderung der Landwirtschaft. Einl. von V. Flach
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öffentl. und private anstalten zur förderung der landwirtschaft. 125
Ausarbeitung von Planen und Kostenanschlägen für Molkereianlagen und die
vollständige Montierung derselben.
Molkereipräparate, wie Butter- und Käsefarbe, Lab verschiedener Art,
Säureerreger usw., werden auch im Lande fabriziert, unter anderem von S. Barnehows
technisch-chemischem Laboratorium, Malmö; eine nicht geringe Menge derartiger
Präparate wird indessen, wie auch alles von den Molkereien benötigte
Buttersalz, eingeführt.
4. ÖFFENTLICHE UND PRIVATE ANSTALTEN ZUR
FÖRDERUNG DER LANDWIRTSCHAFT.
Innerhalb der schwedischen Staatsverwaltung haben die Ackerbau und
Viehzucht betreffenden Angelegenheiten bis zum Jahre 1900 zum Ressort
des Ministeriums des Innern (Civildepartementet) gehört. Im genannten
Jahre wurde ein besonderes Landwirtschaftsministerium
(Jordbruksdepartementet) eingerichtet, dem die obenerwähnten Angelegenheiten sowie
auch die das Forstwesen betreffenden und gewisse andere, hiermit
verwandte Angelegenheiten überwiesen wurden. Das Ministerium
zerfällt in zwei Bureaus, deren eines die Landwirtschaftssaclien, das andere
die Forstsachen behandelt. Seitens des Ministeriums wird eine Reihe
»Mitteilungen» veröffentlicht, welche Berichte über mit staatlicher
Unterstützung ausgeführte Studienreisen zu besonderen Zwecken, über zur
Förderung der Landwirtschaft getroffene Massnahmen,
Fischereiuntersuchungen u. a. m. enthalten.
Bevor eine Sache der Regierung vorgetragen wird, pflegt sie der Regel
nach an die Zentralbehörde remittiert zu werden, die zunächst mit der
Behandlung der betreffenden Angelegenheiten betraut ist.
Angelegenheiten betreffend Landwirtschaft, Fischerei usw. werden demnach an die
Kgl. Landwirtschaftliche Direktion (Lantbruksstyrelsen) remittiert, die
die Frage näher untersucht und auf Grund dieser Untersuchung einen
Entscheid in der Angelegenheit vorschlägt.
Kgl. Landwirtschaftliche Direktion wurde im Jahre 1890
eingesetzt. Ihre Obliegenheit ist es, den Zustand der Landwirtschaft und ihrer
Nebengewerbe sowie des Fischereigewerbes aufmerksam zu verfolgen und
gegebenenfalls die Massnahmen, die sie als zur Förderung dieser Gewerbe
dienlich ansieht, selbst zu treffen oder bei der Regierung vorzuschlagen.
Diese Direktion besteht aus einem Chef, der den Titel Oberdirektor führt,
sowie vier Bureauchefs, je einem für landwirtschaftliche,
agrokulturtech-nische, Fischerei- sowie für Kanzlei- und ökonomische Angelegenheiten.
Ausserdem ist bei der Direktion ein Veterinär zur Leitung der
Untersuchungen betreffs des Vorkommens der Tuberkulose bei den
Rindviehbeständen des Landes sowie der vom Staate getroffenen Massnahmen zur
Bekämpfung der Krankheit angestellt. Die Landwirtschaftliche
Direktion erstattet jährlich an die Regierung einen ausführlichen Bericht über
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