Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Jagd und Fischerei - 1. Jagd und Jagdgesetzgebung. Von A. Wahlgren
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
234 V. JAGD UND FISCHEREI.
Bär. Gemälde von Bruno Liljefors.
wirtschaftetem Grunde jagen. Eine Ausnahme hiervon bildet jedoch die
Jagd auf die grösseren Raubtiere Wolf und Vielfrass, die überall, wo
sie vorkommen, gejagt werden dürfen. Seehunde, die zufälligerweise an
den Seeküsten angetroffen werden, dürfen gleichfalls, auch wenn sie sich
innerhalb des Jagdgebietes eines anderen befinden, getötet werden.
Ausländische Staatsangehörige dürfen nicht innerhalb des Reiches mit
Schiessgewehren Jagd betreiben, sofern sie nicht im Besitze eines für sie persönlich
ausgestellten Jagdscheins sind; doch ist ein ausländischer Staatsangehöriger
berechtigt, auf einem Grundstück, das er mit Genehmigung des Königs besitzt, zu
jagen, ohne im Besitz eines Jagdscheines zu sein. Jagdscheine werden von der
Kgl. Provinzialregierung auf diesbezügliches schriftliches Ansuchen ausgestellt
und gelten für das ganze Reich. Soll der Schein für ein ganzes Jahr gelten, so
ist für ihn eine Gebühr von 100 Kr zu entrichten, sonst eine solche von 5 Kr
für jeden Giltigkeitstag. Der Schein berechtigt nur zur Jagd auf dem Gebiete,
für welches der Inhaber das Jagdrecht erworben hat.
Das Jagdausübungsrecht des Einzelnen wird durch gewisse allgemeine,
von der Kgl. Regierung in einer besonderen Jagdordnung erlassene
Vorschriften beschränkt. Nach diesen darf Jagd auf nützliches Wild
nur während bestimmter Jagdzeiten betrieben werden, die meistens so
abgepasst sind, dass das Wild Ruhe geniesst während der
Fortpflanzungszeit, und bis die Jungen eine solche Entwicklung erreicht haben, dass
sie nicht mehr der Pflege der Eltern bedürfen. Infolge der verschiedenen
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>