- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - V. Jagd und Fischerei - 2. Fischerei. Von F. Trybom und O. Nordqvist

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V. JAGD UND FISCHEREI.

Direktion, für das Län Göteborg och Bohus von der Königlichen
Provinzial-regierung. Der Fonds wurde stark in Anspruch genommen und hat in hohem
Masse zur Entwicklung der Fischerei, namentlich der Seefischerei, in der letzten
Zeit beigetragen.

Zum Bau von Fischereihäfen bewilligte der Reichstag 1911 2 788 000 Kr.
Seit 1905 werden im Interesse der Fischerei an der West- und Südküste des
Reiches auf Staatskosten durch die Landwirtschaftliche Direktion und die
Meteorologische Zentralanstalt Sturmwarnungen gegeben. Laut Regierungserlass vom
2. Okt. 1908 wurde eine vom Reichsversicherungsamt geleitete, eigens für
Fischer bestimmte Unfallversicherung begründet. Seit 1903 werden für die
Fischer des Läns Göteborg och Bohus Navigationskurse abgehalten, die vom
Staate sowohl wie von der Landwirtschaftskammer und dem Landsting des
Läns subventioniert werden. Zur Verminderung der Schäden, die die Seehunde
der Fischerei zufügen, werden seit 1901 an Landwirtschaftskammern und Landstinge
jährlich 7 000 Kr verteilt, die zu Belohnungen für Tötung von Seehunden dienen
sollen; zu demselben Zwecke tragen ausserdem die betreffenden Körperschaften
selbst mit wenigstens gleich grossen Summen bei. Von 1914 ab trägt der Staat
allein die Kosten der Belohnungen für Erlegung von Seehunden, die bei 4 Kr
für das Stück auf rund 36 000 Kr berechnet sind. Im Jahre 1899 wurden von
Schweden aus Untersuchungen der nordischen Meere zu wissenschaftlichen und
fischereigewerblichen Zwecken angeregt; an den diesbezüglichen internationalen
Arbeiten hat sich Schweden seitdem ununterbrochen beteiligt. Zur Leitung dieser
Untersuchungen von schwedischer Seite ist eine eigene Kommission eingesetzt.
Dieser standen in den letzten Jahren für ihre Arbeit 21 000 Kr jährlich zur
Verfügung; zur Deckung der gemeinsamen internationalen Unkosten trug Schweden
mit 5 100 Kr jährlich bei. Für das Untersuchungs- und Wachtschiff, das für
diese Zwecke besonders gebaut wurde und seit 1905 in Gebrauch ist, wurden
jährlich 34 000 Kr bewilligt. Seit einer Reihe von Jahren ist ausserdem während
der Wintermonate ein zweites Fahrzeug der königlichen Marine an der
Westküste stationiert zur Bewachung und Hilfeleistung beim Fischfang.

Für ein Fahrzeug zu fischereigewerblichen Untersuchungen in der Ostsee und
mit ihr in Verbindung stehenden Binnengewässern bewilligte der Reichstag 1908
29 000 Kr. Für Instandhaltung und Betrieb dieses Fahrzeuges — eines grossen
Motorbootes — beträgt der Staatszuschuss zurzeit 8 500 Kr.

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