Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VI. Bergbau und Hüttenwesen. Einl. von C. Sahlin - 3. Erzeugung sonstiger Metalle. Von J. G. Petrén - 4. Massnahmen zur Förderung des Berg- und Hüttenwesens. Von Valfrid Petersson
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MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES BERG- UND HÜTTENWESENS,
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daran, dass das gewöhnliche und bis in die letzten Jahre allein angewandte
Verfahren zur Herstellung des Zinks grossen Brennstoffverbrauch erfordert, und
da das Land billigen, hierfür verwendbaren Brennstoffs ermangelt, haben auch die
Vorbedingungen zur Gewinnung von Zink gefehlt. Diese Verhältnisse haben sich
indes jetzt dadurch verändert, dass es gelungen ist, Zink im elektrischen Schmelzofen
herzustellen, wobei der Brennstoff zum grössten Teil durch elektrische Energie ersetzt
wird. Dieses Verfahren, ursprünglich von de Laval vorgeschlagen, ist auf der vor ein
paar Jahren angelegten Zinkhütte zu Trollhättan zur Anwendung gekommen,
welche die einzige Zinkhütte im Lande ist. Für Einzelheiten über dieses Werk
sei auf das Kapitel: Schwedens elektrochemische Industrie verwiesen.
4. MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES BERG- UND
HÜTTENWESENS.
Venvaltiiiigssachen, die das Berg- und Hüttenwesen betreffen, wurden
in älteren Zeiten vom Bergkollegium behandelt, das im Jahre 1630
eingerichtet wurde (damals mit dem Namen: Bergamt; der Name:
Bergkollegium wurde 1649 eingeführt). Im Jahre 1858 wurde diese Behörde
abgeschafft und ihre Arbeiten dem Kommerzkollegium übertragen (das
bis 1900 unter dem Zivildepartement ressortierte, jetzt dagegen unter dem
Finanzdepartement). Seit der Neuorganisation von 1891 ist eine der
drei Abteilungen des genannten Kollegiums bestimmt für Bergbau- und
Hiittenangelegenheiten, wie auch für die Industrie im übrigen. Uber das
sogenannte Grubenkartenkontor, das derselben Abteilung unterstellt ist.
siehe oben. Die Statistik über das Berg- und Hüttenwesen wird seit
1858 vom Kommerzkollegium ausgearbeitet; sie ist vor kurzem
neuorga-nisiert worden und hat bedeutend an Zuverlässigkeit und Wert gewonnen.
Das Jernkontor, d. i. Eisenkontor, ist eine für Schweden eigentümliche
Institution und hat die Aufgabe, die schwedische Eisenindustrie zu
unterstützen und zu fördern.
Der Vater des Jernkontors war A. Nordencrantz. Nach der Bestätigung durch
Königliches Handschreiben vom 29. Dezember 1747 begann die Tätigkeit des
Kontors im Jahre 1748. Im Anfang war es verschiedentlichen
Reglementierungen von seiten des Geheimen Reichstagsausschusses ausgesetzt, seit 1769 aber
ist das Jernkontor im Besitze voller Selbstverwaltung. Das jetzt gültige
Reglement ist von der Regierung am 26. Januar 1894 festgestellt worden, mit kleinen
Änderungen vom 26. Juli 1901.
Die meisten schwedischen Eisenhütten sind Teilhaber am Jernkontor, woselbst
sie nach bestimmten Grundsätzen Stimmrecht ausüben und zu den Fonds Jahres
beitrage einzahlen, die etwa 0-59 Kr pro t (21 2 Öre pro Zentner)
»introduzier-tes» Schmiedeeisen betragen. Die Direktion besteht aus 5 ordentlichen und 5
ausserordentlichen Bevollmächtigten, die auf drei Jahre in der allgemeinen
Sitzung der »Brukssocieteten» (»Hüttensozietät»), dem sog. Jernkontorreichstag,
gewählt werden.
Eine Hauptaufgabe der Tätigkeit des Jernkontors besteht darin, den
Mitgliedern Gelddarlehen unter vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Ins-
23—130177. Schweden. II.
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