Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VIII. Handel. [Von A. Berencreutz.] - Binnenhandel. Von H. Rosman - Kaufmännischer Unterricht. Von A. Ahlström
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DER KAUFMÄNNISCHE UNTERRICHT.
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Verordnung vom 18. Juni 1864 tat man den letzten Schritt und gewährte fast
bedingungslose Handelsfreiheit. Doch wurde durch spätere Verfügungen die
Ausübung des Hausiergewerbes an besondere Genehmigung der
Provinzialregie-rungen geknüpft.
Die alten grossen Messen, mit freiem Vertrieb aller Warensorten, haben
in unseren Tagen ihre Bedeutung zum grossen Teil verloren und werden
immer mehr durch häufiger wiederkehrende Markttage und monatliche
Zusammenkünfte ersetzt, auf denen landwirtschaftliche Erzeugnisse,
Erzeugnisse des Hausfleisses u. a. zum ATerkauf angeboten werden. Auch
regelmässige Viehmärkte finden statt.
Der schwedische Binnenhandel wird zu einem erheblichen Teile durch
die äusserst zahlreichen, doch meist kleinen Dampfboote vermittelt,
die auf den zahllosen Seen und Flüssen sowie längs der Ivüste einen
lebhaften Verkehr unterhalten. Während der letzten Jahrzehnte ist ihnen
jedoch eine scharfe Konkurrenz in den Eisenbahnen erwachsen. Dagegen
haben die Landstrassen, auf denen sich in früheren Zeiten ununterbrochen
lange Reihen riesiger Fuhren bewegten — ehemals für weite Gegenden
die wichtigste Erwerbsquelle — immer mehr von ihrer Bedeutung für den
Binnenhandel verloren, ausgenommen natürlich in den abgelegeneren
Teilen von Kordschweden, wo die Verhältnisse hierin teilweise noch ihr altes
Gepräge tragen.
Der kaufmännische Unterricht.
Schon die Handelsverordnung vom Jahre 1734 setzte als Bedingung für
das Recht, Handel zu treiben, eine gewisse Lehrzeit, der Regel nach 11
bis 12 Jahre, sowie auch das Bestehen einer von zwei Kaufleuten
anzustellenden Prüfung in zum Handelswesen gehörigen Gegenständen fest.
Dem Lehrherrn lag es zwar ob. seinen Lehrling nicht nur praktisch
anzuleiten, sondern ihm auch theoretische Kenntnisse im kaufmännischen
Gewerbe zu vermitteln, es ist aber klar, dass es mit diesen letzteren im
allgemeinen ziemlich dürftig bestellt war. und mit dem Aufblühen des
Handels und der wachsenden Bedeutung der Kaufmannschaft machte sich auch
das Bedürfnis nach wirklichen Handelsschulen mehr und mehr fühlbar.
Die erste bekannte Handelsschule von einiger Bedeutung wurde Ende des
18. Jahrhunderts auf dringe in Hailand durch den Kommerzienrat 1 Vurmb
gegründet, ohne Zweifel denselben Mann, der vorher an der Gründung der
Handelsschule in Hamburg teilgenommen hatte. Die Anstalt zählte zeitweise bis
zu 40 Schüler, und viele von denjenigen, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts
zu den bedeutenderen Kaufleuten Gotenburgs zählten, hatten dort ihre
kaufmännische Erziehung erhalten. Der Gründer und Besitzer der Schule geriet jedoch
um das Jahr 1790 herum in Konkurs, und damit hörte die Anstalt auf.
Der offenbare Rückgang des schwedischen Handels während des zweiten und
im Anfange des dritten Jahrzehnts des 19. Jahrhunderts lenkte wieder die
Aufmerksamkeit auf die mangelhafte Ausbildung der Kaufleute für ihren Beruf.
Auf dem Reichstage 1823 beantragten daher die Reichsstände bei der Regierung
die Gründung von Handelsschulen oder eines zentralen »Handels- und Naviga-
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