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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IX. Schiffahrt. Von H. Rosman - Navigationsschulen. Von J. S. Björling

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NAVIGATIONSSCHULEN.

1)41

teaburg, Malmö und Härnösand sowie eine nur aus einer
Navigationsabteilung bestehende in Kalmar.

Eine .Navigationsabteilung umfasst eine Schiffskapitäns-,
Steuermannsund 1. Schifferklasse; eine Maschinistenabteilung eine 1.
Maschinisten-(Obermaschinisten-), 2. Maschinisten- und 3. Maschinistenklasse. Der
Oberaufsichtsbehörde für die Schulen — gegenwärtig die Marineverwaltung —
steht ein von der Kgl. Regierung für die Dauer von drei Jahren ernannter
Inspektor zur Seite. Ein besonderer Sachverständiger wird von der
Oberaufsichtsbehörde mit der Abhaltung der Prüfungen und Hilfeleistung bei
der Behandlung gewisser Angelegenheiten in den Maschinistenabteilungen
beauftragt. An jeder einzelnen Schule besteht eine von der
Stadtverordnetenversammlung am Orte gewählte, aus fünf oder sieben Mitgliedern
zusammengesetzte Direktion, ferner finden sich ein von der Kgl. Regierung
ernannter Vorsteher sowie von der Oberaufsichtsbehörde ernannte
ordentliche und nicht fest angestellte Hilfslehrer. Für die Pensionierung der
Vorsteher und der ordentlichen Lehrer gelten die Bestimmungen des
Gesetzes betreffend Pensionsberechtigung ziviler Beamter. Das Lehrerpersonal
wird vom Staate besoldet, die Kosten für Schulräume und
Dienstwohnungen für die Vorsteher wrerden dagegen von den betreffenden Kommunen
getragen. Die übrigen Ausgaben werden aus Staatsmitteln und den
Abgaben der Schüler bestritten, welch letztere zwischen 8 und 30 Kronen
variieren.

Ein Kursus zur Ablegung der Navigationslehrerprüfung, die von den
Vorstehern und den ordentlichen Lehrern an einer Navigationsabteilung verlangt wird,
findet alle zwei Jahre in Stockholm statt und beginnt im September. Ein
solcher Kursus umfasst Mathematik, Physik, Mechanik, Deviationslehre, nautische
Meteorologie, theoretische und praktische Astronomie, terrestrische und
astronomische Navigation. Die ordentlichen Lehrer an den Maschinistenabteilungen
müssen die der Technischen Hochschule angegliederte Fachschule für
Maschinenbaukunde und mechanische Technologie oder einen damit vergleichbaren
Lehrkursus durchgemacht haben.

Steuermannsschüler an einer Navigationsschule müssen auf Segelschiffen und
Dampfern in bestimmter Fahrt 42 Monate lind Schifferschüler 3G Monate Dienst
als Decksmann getan haben. Schüler der 2. Maschinistenklasse müssen als
Maschinistengehilfen auf einem Dampfer und als Maschinen- und Dampfkesselarbeiter in
einer Maschinenfabrik insgesamt 48 und Schüler der 3. Maschinistenklasse 30
Monate tätig gewesen sein. Diese Schüler haben eine Eintrittsprüfung in Schwedisch
und Rechnen, Steuermannsschüler ausserdem in Algebra und Geographie
abzulegen. Schiffskapitänsschüler müssen im Besitz eines Steuermannspatents sein,
und Schüler der 1. Maschinistenklasse müssen ein Maschinistenzeugnis 2. Klasse
erhalten haben und danach 24 Monate als Maschinist auf einem Dampfer in
bestimmter Fahrt tätig gewesen sein. Sämtliche Schüler haben ein ärztliches
Zeugnis über gutes Hörvermögen, Schüler in einer Navigationsabteilung
ausserdem ein Zeugnis über gutes Sehvermögen und normalen Farbensinn beizubringen.

Der Unterricht beginnt an den verschiedenen Schulen in den
Steuermannsklassen am 1. und 15. August und am 1. September, in den 2.
Maschinistenklassen am 1. und 15. August, in den 1. Maschinistenklassen am 1. und
15. September, in den Schiffskapitänsklassen am 1. und 15. September sowie
am 1. Oktober, in den Schiffer- und 3. Maschinistenklassen am 7. Januar.

41 —130177. Schweden. II.

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