- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IX. Schiffahrt. Von H. Rosman - Die Seeleute. Von O. Järte

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dte seeleute.

dürfte aber im Durchschnitt 12 Stunden nicht übersteigen. Bei Einteilung
der Arbeitszeit in Schichten kommen verschiedene Arten von Wacheinteilung
zur Anwendung.

Für die Wohnräume an Bord darf laut Kgl. Erlass von 1804 Abzug von dem
Bruttoraumgehalt geschehen, wenn jeder Raum ausschliesslich für Schiffer oder
Besatzung eingerichtet ist, doch unter der Voraussetzung, dass derselbe einen
Mindestraumgehalt von 2’04 cbm und eine Mindestbodenoberfläche von l’ii qm
pro einlogiertes Individuum hat und ausserdem gewisse Mindestforderungen in
Bezug auf Hygiene und Seetüchtigkeit erfüllt. Das Gelass in den Wohnungen
auf den schwedischen Handelsschiffen übersteigt im allgemeinen diese
Mindestmasse, die hygienischen Verhältnisse aber und die Massnahmen zur
Bequemlichkeit und zum Wohlbefinden der Mannschaft bedürfen doch
verschiedener Verbesserungen. Das Gleiche gilt von der Speiseordnung, die laut Kgl.
Erlass von 1896 für die Besatzung auf schwedischen Handelsschiffen zur
Anwendung kommen soll. Die von der Schiffahrtssicherheitskommission
ausgearbeiteten Gesetzentwürfe, die dem Reichstag noch nicht vorgelegt worden sind,
enthalten auch gewisse Änderungen zum Besseren sowohl betreffs der Wohnungen
als auch der Beköstigung an Bord. Um die nötigen Unterlagen für weitere
Vorschläge zu Reformen der seemännischen Arbeitsverhältnisse zu erhalten, wird
zurzeit seitens des Reichsamtes für soziale Angelegenheiten eine grössere
arbeitsstatistische Spezialuntersuchung über das Seemannsgewerbe veranstaltet.

Die eigenartigen und schwierigen Verhältnisse, unter denen die Seeleute ihren
Beruf ausüben, haben in Schweden gleichwie anderwärts eine besondere
Fürsorge seitens des Staates für notwendig befinden lassen. Die staatlichen
Organe hierfür sind die Seemannshäuser (etwa Seemannsiimter) und die
Pensionsanstalt der Handelsflotte.

Seemannsliäuser, die zugleich die Registrierbehörde für Seeleute bilden,
finden sich in 47 der schiffahrttreibenden Städte des Reiches. Ihre
Haupttätigkeit besteht in der Unterstützung bedürftiger und arbeitsloser Seeleute aller
Grade, sowie ihrer hinterlassenen Witwen und Waisen. Die Kosten für diese
Institute werden bestritten teils aus den Tonnengeldern der Schiffseigentümer
und den eigenen Heuergebühren der Seeleute, welch letztere von allen
schwedischen Seeleuten auf ausländischer Fahrt, einschliesslich der Schiffsführer, in
Höhe von 1 des verdienten Lohnes entrichtet werden, teils auch aus
Staatsmitteln. Während des Jahres 1912 beliefen sich die Tonnengelder auf
192 916 Kr, die Heuergebühren auf 125 848 Kr und der Staatszuschuss auf
40 000 Kr. Im selben Jahre wurden jährliche und gelegentliche
Unterstützungen in einem Betrage von 288 660 Kr ausgezahlt, Gehälter und Kosten
beliefen sich auf 215 399 Kr, der Überschuss des Jahres auf 134 247 Kr. Der
gesamte Kapitalbestand der Seemannshäuser betrug 6 029 563 Kr, in welcher
Summe auch gestiftete Mittel einbegriffen sind. Jedes Seemannshaus wird
von einer Direktion geleitet, bestehend aus gewählten Vertretern der Reeder
sowie der Seeleute verschiedener Grade. Die Seemannshäuser stehen unter der
Oberaufsicht des Kommerzkollegiums, das auf Vorschlag der Direktion einen
besoldeten Vorsteher für dieselben ernennt.

Die Pensionsanstalt der Handelsflotte wurde 1864 errichtet als Entgelt für das
Iiis dahin den ausländische Fahrt betreibenden Seeleuten zukommende Recht,
zollfrei eine gewisse Menge Güter einzuführen. Die Aufwendungen des Staats
für diese Anstalt betrugen 1912 174 075"36 Kr. Pension erhalten schwedische,
hauptsächlich in ausländischer Fahrt angewandte Seeleute nach zurückgelegtem
55. Lebensjahr, wenn sie 25 Jahre lang an einem schwedischen Seemannshaus
eingeschrieben gewesen sind. Die Pensionsempfänger sind auf 4 Klassen
verteilt, von denen die 2 ersten für geprüfte Schiffsführer, die dritte für
sonstige Schiffsführer sowie für Steuerleute und Maschinisten, die vierte für die

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