- Project Runeberg -  Schweden : historisch-statistisches Handbuch / Zweiter Teil : Gewerbe /
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(1913) [MARC] Author: Joseph Guinchard
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IX. Schiffahrt. Von H. Rosman - Die Seeleute. Von O. Järte

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rX. SCHIFFAHRT.

übrigen Seeleute nebst Heizern auf Dampfern bestimmt sind. Die Anzahl
Pensionsempfänger im Jahre 1012 waren in der

Kr

1. Klasse 324 à Kr 160...............51840

2. » 238 » » 120 ..............................28 560

3. » 233 »» 100 ..............................23 300

4. > 1 140 » > 60 ..............................68 400

Stimma 172100

Unter den Seeleuten hat sich indessen seit lange die Ansicht geltend gemacht,
dass ihr Pensions- und Unterstützungswesen allzu unzureichend und unnötig
zersplittert ist; man wünscht bessere Pensionsbedingungen und zentralisierte
Verwaltung. Diesen Bedürfnissen versuchte die sog.
Seemannspensionierungs-lommission (1900—04) durch ihren Vorsehlag einer kombinierten Unfalls-,
In-validitäts- und Altersversicherung mit einem Beitragssystem für alle schwedischen
Seeleute entgegenzukommen. Dieser Vorschlag führte jedoch zu keinem
praktischen Ergebnis, sondern die Frage wurde zu erneuter Behandlung der
Altersversicherungskommission von 1907 überwiesen, deren vom Beiehstag 1913 zum
Gesetz erhobener Vorschlag betreffs allgemeiner Alters- und Invaliditätsversicherung
auch die Seeleute einbegreift. Zu den Aufgaben dieser Kommission gehört
auch die Ausarbeitimg eines Entwurfs zu einem Unfallversicherungsgesetz für
Seeleute. Trotz ihres gefahrvollen Berufs mit seiner grossen Unfallfrequenz
stehen die Seeleute ausserhalb des Haftpflichtgesetzes von 1901; doch haben sich
deshalb die Reeder nicht für der Pflicht enthoben erachtet, der Hegel nach auf
ihre eigene Kosten, ihre Schiffsbesatzungen gegen Unfall zu versichern. Um
einigermassen die zahlreichen Todesfälle durch Ertrinken zu vermindern, die im
Zusammenhang mit dem Stranden und Scheitern von Schiffen vorkommen, ist
ein Verein, die Schwedische Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (Svenska
sällskapet för räddning av skeppsbrutna), gegründet worden, der sich die
Aufgabe gestellt hat, das Interesse weiterer Kreise für diese Sache zu erwecken
und Rettungsstationen an solchen, Schiffbrüchen vorzugsweise ausgesetzten Teilen
der schwedischen Küsten zu errichten, die noch derartiger Stationen ermangeln.

Da die Seeleute einen grossen Teil ihrer Zeit ausserhalb der Grenzen
Schwedens zubringen, und da eine beträchtliche Anzahl schwedischer Seeleute in
fremden Diensten steht — zeitweise sind während der letzten Jahre nicht
weniger als 6 000 Schweden, d. h. Vi der Bemannungsstärke der schwedischen
Handelsflotte, an Bord englischer Schiffe angestellt gewesen — so sind in grösseren
ausländischen Häfen Massnahmen zu ihrem Beistande und Schutz getroffen
worden, wie Seemannsheime, Seemannskirchen mit Seemannsgeistlichen usw.
Um zum Sparen anzuregen, werden die Geldversendungen schwedischer Seeleute
von ausländischen Plätzen nach der Heimat unentgeltlich durch Vermittlung
der betreffenden schwedischen Konsuln befördert.

Die zunftmässigen Verhältnisse, die seit alters im Seemannsgewerbe herrschen,
und die es dem jüngsten Jungmann an Bord ermöglichen, einmal als
examinierter Schiffskapitän in der Eigenschaft als Schiffsführer wie auch oft als
Mitreeder auf eigenem Deck zu stehn, haben die Entstehung scharfer sozialer
Gegensätze zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb der Schiffahrt verhindert.
Inwieweit die moderne wirtschaftliche Entwicklung der Schiffahrt: Tendenz zum
Grossbetrieb, Trustbildung, wachsende Grösse der Schiffseinheiten, hierin eine
Änderung herbeiführen wird, muss die Zukunft lehren. Zu dem bisherigen
patriarchalischen Arbeitsfrieden hat natürlich der Umstand in hohem Grade
beigetragen, dass das Verhältnis zwischen Reederei, Schiffer und
Schiffsmannschaft durch das Seegesetz geordnet ist. Der interessenkampf auf diesem
Arbeitsgebiete hat sich daher zu grossem Teil darauf gerichtet, auf dem Wege

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